Das kann ins Auge gehen: In Köln ist eine E-Zigarette explodiert Foto: dpa

Ein 20-jähriger Kölner ist bei der Explosion seiner E-Zigarette schwer verletzt worden. Die Polizei ermittelt und hat den Akku im Verdacht.

Köln/Stuttgart - Ein 20-jähriger Kölner ist bei der Explosion seiner E-Zigarette schwer verletzt worden. Das Opfer habe Schnitt- und Brandwunden im Gesicht erlitten sowie mehrere Zähne durch die Detonation verloren, berichtete die Polizei der Domstadt am Donnerstag. Zuvor habe der Mann Ersatzteile für seine E-Zigarette in einem Geschäft in Köln erstanden, darunter einen neuen Akku und einen Verdampfer. Beim Ziehen am neu zusammengestellten Gerät sei dieses sofort explodiert. Der Vorfall habe sich bereits am Samstag ereignet. Die Polizei ermittelt. Zudem wurde die Abteilung Produktsicherheit der Bezirksregierung Köln eingeschaltet.

Fälle explodierender E-Zigaretten waren zuvor bereits in den USA bekanntgeworden. Ähnliche Verletzungen hatte vor vier Jahren ein Mann in Florida erlitten. Damals hatte der Akku die Explosion verursacht, die auch noch das Haus des Opfers in Brand setzte.

Grundsätzlich seien die Geräte sicherer geworden und es gebe trotz inzwischen drei Millionen Nutzern in Deutschland kaum Zwischenfälle, erklärte ein Sprecher des Verbands des E-Zigarettenhandels. „Es deutet Einiges darauf hin, dass dort Komponenten verwendet wurden, die nichts miteinander zu tun haben.“ Bei Eigenkonstruktionen sei es schon in der Vergangenheit zu Unfällen gekommen, so der Sprecher.

Seit langem wird über die gesundheitlichen Risiken von E-Zigaretten und E-Shishas diskutiert. Nun soll auf Initiative der schwarz-roten Bundesregierung der Verkauf an Jugendliche verboten werden. Die zweite und dritte Lesung eines entsprechenden Gesetzentwurfs der Koalition stand am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestags. Das Gesetz sollte noch am Abend verabschiedet werden.

Im deutschen Jugendschutzgesetz war bisher nur ein Verkaufsverbot von Tabakwaren geregelt. Das Abgabeverbot wird nun auch auf elektronische Zigaretten und Wasserpfeifen ausgeweitet. Das Verbot gilt ausdrücklich auch für den Versandhandel via Internet.