Airbnb hat eine Klage gegen die Stadt München verloren. Die Vermittlungs-Plattform für Ferienwohnungen muss die Daten der Vermieter herausrücken. Foto: dpa

Die Stadt München hat Zugriff auf Namen und Adressen von Vermietern, die auf der Online-Plattform Ferienwohnungen anbieten. Obsiegt hat die bayerische Hauptstadt vor Gericht mit einem juristischen Trick.

München - Vielen deutschen Städten ist die Vermietung von oft rarem Wohnraum über die Online-Vermietplattform Airbnb ein Dorn im Auge. In München hat nun das bayerische Verwaltungsgericht eine juristische Handhabe gegen eine solche Zweckentfremdung geschaffen.

Wie lautet das Urteil?

Die Stadt München wollte vom irischen Ableger von Airbnb wissen, welche privaten Wohnräume länger als acht Wochen jährlich über die Online-Plattform vermietet werden und bei einer Weigerung, die Daten herauszugeben, mit 300 000 Euro Zwangsgeld gedroht. Dagegen hatte Airbnb geklagt und ist nun unterlegen (Az M9K 18.4553). „Wir bedauern die Entscheidung des Münchner Verwaltungsgerichts“, erklärte eine Airbnb-Sprecherin. Weitere Schritte werde man sorgfältig prüfen, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliege. Eine Anfechtung des Urteils ist einen Monat lang möglich.

Welche Folgen hat das Urteil?

„Das Urteil hat Signalwirkung für andere Bundesländer und Städte“, betont ein Sprecher des Verwaltungsgerichts. Es sei das erste dieser Art gegen die Vermittlungsplattform und auf Zweckentfremdungsregularien überall im Bundesgebiet übertragbar, auch wenn diese sich im Detail unterscheiden. Eine Verpflichtung zur Herausgabe von Daten für München besteht erst, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Es ist also davon abhängig, ob Airbnb in Berufung geht.

Was bedeutet das für Stuttgart?

Das Münchner Urteil könnte auch neue Bewegung in das Begehren der Stadt Stuttgartbringen, Airbnb zur Auskunft zu verpflichten. Obwohl die Stadt weniger betroffen ist als etwa Berlin, München oder auch Freiburg, werden auch in Stuttgart einige Hundert Wohnungen als Ferienappartements vermietet. Dennoch zeigte sich diesen Sommer das baden-württembergische Wirtschaftsministerium nicht gewillt, den Zugriff von Stuttgart auf Airbnb-Daten zu verbessern und begründete das mit unverhältnismäßig hohem Bürokratieaufwand auch seitens Vermietern. Der Spruch aus Bayern macht nun aber eine städtische Klage erfolgversprechend. Ein Sprecher der Stadt Stuttgart sagte: „Wir blicken wehmütig nach Bayern. Hier hat man das getan, was wir vorgeschlagen hatten: über die Eigentümer und Besitzer der Einheit hinaus auch die Vermittler zur Auskunft zu verpflichten.“ Dieses Urteil zeige, dass der Stuttgarter Vorschlag „wirksam und europarechtskonform“ wäre.

Wieso hat ausgerechnet München als erste deutsche Stadt Erfolg?

Airbnb hat sich bislang erfolgreich geweigert, Städten die Namen und Anschriften von Vermietern zu verraten und sich dabei hinter dem Datenschutz verschanzt. So hatte das Verwaltungsgericht in Berlin als einer vom Tourismus ähnlich betroffenen Stadt wie München im März eine Auskunftspflicht von Airbnb abgelehnt. Das ist allerdings eher an formalen Gründen gescheitert, sagen Juristen. Berlin hatte gegen den deutschen Ableger von Airbnb geklagt. In München stand dagegen ausdrücklich die irische Airbnb-Zentrale vor dem Kadi. Rechtsexperten bezeichnen das als den entscheidenden Unterschied in den jeweiligen Urteilen.

Wie funktioniert dieser juristische Trick?

Das bayerische Zweckentfremdungsrecht macht eine Vermietung privaten Wohnraums genehmigungspflichtig, wenn dieser länger als acht Wochen jährlich vermietet und damit dem regulären Wohnungsmarkt entzogen wird. Die Stadt München will von Airbnb wissen, bei welchen Wohnungen das zwischen Anfang 2017 und Mitte 2018 der Fall gewesen ist und wer der jeweilige Gastgeber war. Das Verlangen ist auch nach EU-Gesetzen rechtens, sagt das bayerische Verwaltungsgericht. Trotz ihres Firmensitzes im EU-Land Irland müsse sich Airbnb hierzulande an nationale Vorschriften halten. Für deren Überwachung sei weder die Republik Irland zuständig noch gelte in Deutschland irisches Recht. Dem hat Airbnb widersprochen. Die Plattform nimmt für sich irisches Recht in Anspruch. Das Münchner Gericht sieht das anders. Deutsches Zweckentfremdungsrecht sei zudem verfassungsgemäß. Der Herausgabe personenbezogener Daten stünden deshalb keine datenschutzrechtlichen Bedenken entgegen. Rechtmäßig seien auch die von der Stadt angedrohten 300 000 Euro Zwangsgeld.