In dem ehemalige Blumenladen in der Böblinger Straße befindet sich derzeit eine Modeboutique. Foto: Stefanie Schlecht/Archiv

Das Gebäude Böblinger Straße 14 in der Aidlinger Ortsmitte steht zum Verkauf. Das sorgte zuletzt fürs Diskussionen im Gemeinderat. Sollte die Gemeinde zugreifen?

Wenn im Aidlinger Gemeinderat das Thema „Ausübung von Vorkaufsrechten“ auf der Tagesordnung steht, ist der Punkt in der Regel schnell abgehandelt. Die Verwaltung empfiehlt in den meisten Fällen, darauf zu verzichten.

 

Der Grund: Dieses baurechtlich geregelte Privileg nützt die Gemeinde in erster Linie für Flächen, die für eine Nutzung durch die Allgemeinheit bestimmt sind, beispielsweise für Straßen oder wenn ein Gebiet städtebaulich umgestaltet werden soll.

2000 Quadratmeter in guter Lage

Bei der letzten Sitzung des Gemeinderats vor einer Woche hatte die Verwaltung wieder einmal über zwei Objekte zu entschieden – einmal im Ortsteil Deufringen, einmal in der Aidlinger Ortsmitte – und wieder einmal lautete die Beschlussempfehlung in beiden Fällen, keinen Gebrauch von Vorkaufsrechten zu machen. Im Falle des Objekts Böblinger Straße 14 im Aildinger Ortskern war man im Gremium allerdings anderer Ansicht.

Das Gesamtgrundstück ist knapp 2000 Quadratmeter groß. Der Kaufpreis beträgt 650 000 Euro und liegt damit laut dem Online-Portal bodenrichtwerte-deutschland.de um rund 150 Euro unter dem Aidlinger Durchschnitt von 484 Euro pro Quadratmeter. Das Gebäude ist derzeit vermietet. Ebenso besteht ein eingetragenes Wohnrecht. Das Grundstück liegt im Sanierungsgebiet, der Grunderwerb wäre demnach über die Ortskernsanierung förderfähig.

Das Haus ist gut bekannt – und vermietet

Das Gebäude ist den Menschen im Ort gut bekannt, in den Verkaufsräumen im Erdgeschoss war jahrzehntelang eine Blumenhandlung ansässig, seit rund einem Jahr betreibt die Gültsteinerin Angelika Staiger dort eine Modeboutique. Der Mietvertrag läuft bis Ende des Jahres.

„Der Laden läuft gut. Ich bleibe, solange ich bleiben kann“, sagt die Verkäuferin, die über eine große Stammkundschaft aus ihrem bisherigem Gültlinger Geschäft verfüge und nach eigener Ansicht mit ihrer Boutique in Aidlingen für Belebung sorge.

Modeboutique-Betreiberin würde gerne bleiben

Aus Sicht einiger Ratsmitglieder sind Gebäude und die dazugehörige Freifläche so attraktiv, dass die Gemeinde hier selbst zugreifen sollte. Die Überlegungen reichen von altersgerechten Wohnungen in attraktiver Bachlage (Michael Kelz, Grüne, sprach von einem „Sahnestück“) bis hin zu der von Thomas Rott (CDU) geäußerten Idee, das Gebäude für die Unterbringung von Geflüchteten zu nutzen.

Auf diese Weise, so Rott, ließen sich ja womöglich die 1,8 Millionen Euro Kosten für einen geplante Containerneubau in der Berggasse 7 einsparen – vorausgesetzt, dass rechtliche Hürden dies zulassen. „Das Haus ist ja vermietet und es wohnt jemand drin“, wies sein Fraktionskollege Malte Schaub ihn jedoch darauf hin, dass das Gebäude vermietet bewohnt ist. Grünen-Fraktionschefin Elke Anders schlug vor, den fünf Meter breiten Streifen am Bach zu kaufen und zu gestalten.

Die Gemeinde ist in der Pflicht

Ob – und wenn ja welche – dieser Überlegungen umsetzbar wären, gilt es allerdings erst zu prüfen – zumal, wie CDU-Rat Malte Schaub betonte – das Haus ja derzeit vermietet ist und bereits jemand dort wohnt. Michelle Lang, Aidlingens stellvertretende Kämmerin wies deshalb darauf hin, dass die Gemeinde auf lange Sicht schon in der Pflicht stehe, das Objekt städtebaulich zu entwickeln. Den Vorschlag von Eberhard Breitling (Die Freien), das Thema nicht öffentlich zu diskutieren, lehnte Bürgermeisterin Helena Österle (CDU) mit Hinweis auf die Gesetzeslage ab.

Vor-Ort-Termin mit Technischem Ausschuss geplant

Am Ende entschied eine Mehrheit, bis auf Weiteres nicht auf das Vorkaufsrecht für die Böblinger Straße 14 zu verzichten und sich das Objekt bei einem Ortstermin mit dem Technischen Ausschuss genauer anzuschauen. Unabhängig davon müssen Käufer und Verkäufer sich vor dem Gemeinderat äußern dürfen, wenn die Gemeinde von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen möchte. „Deshalb werden wir zuerst eine Anhörung machen“, versicherte Bürgermeisterin Österle, dass man in dieser Sache auf jeden Fall alle rechtlichen Vorgaben einhalten werde.