Idyllisch: der Aidlinger Mühlkanal Foto: Stefanie Schlecht

Der Mühlkanal in Aidlingen gehört zum Ortsbild. Auch in Zukunft? Im Ort hat nun eine Debatte darüber begonnen.

Seit mindestens dem Jahr 1495 gibt es den Aidlinger Mühlkanal, jetzt ist seine weitere Zukunft mit der Rückgabe des Wasserrechts an die Gemeinde offen.

 

In der jüngsten Sitzung des Gemeinderats stellte das beauftragte Büro Geitz & Partner mehrere Optionen vor. Sie reichen von der Beibehaltung des ortsbildprägenden Ensembles über die ökologische Aufwertung bis hin zur Verfüllung. „Entscheidend sind nicht nur wirtschaftliche, sondern auch optische Argumente“, führte die Bürgermeisterin Helena Österle (CDU) aus und betonte, dass es sich lediglich um eine Informationsrunde handle.

Der Mühlkanal und die Ortsdurchfahrt

Hintergrund ist die geplante Aufgabe der bereits seit zwei Jahren stillgelegten Wasserkraftanlage. Diese umfasst neben der Wasserkraftanlage, den rund 300 Meter langen Mühlkanal, den unter der Aidsohle liegenden Unterwasserkanal sowie die Wehranlage. Allein das Gebäude der Oberen Mühle steht unter Denkmalschutz, der Mühlkanal sowie die Wasserkraftanlage werden im Denkmalregister nicht erwähnt.

Der Mühlkanal mit einer Breite von drei Metern verläuft parallel zur Ortsdurchfahrt. Seitlich wird er von Mauern und Gabionen begrenzt. Die rechtsufrigen Mauern sind im Eigentum der Anlieger, die linksufrigen im Eigentum der Gemeinde. Zahlreiche private Brücken queren den Kanal. Der gewässermorphologische Zustand wird im Gewässerentwicklungsplan aus dem Jahr 2022 sehr schlecht angegeben.

Bei der Rückgabe des Wasserrechts geht auch die Unterhaltungspflicht an die Gemeinde Aidlingen über. Dies beinhaltet regelmäßige Räumarbeiten am Kanal, den Betrieb und die Instandhaltung der Wehranlage sowie die Kontrolle nach Hochwasserereignissen. Wenn das Wasserbenutzungsrecht erlischt oder zurückgegeben wird, kann die Wasserbehörde dem bisherigen Inhaber auferlegen, die Anlage vollständig oder teilweise rückzubauen und den früheren Zustand wieder herzustellen. In Abstimmung mit der Wasserbehörde wird aktuell die Beteiligung des bisherigen Inhabers des Wasserrechts geklärt, der in der Gemeinderatssitzung auf eine baldige Lösung drängte.

Drei Optionen für den Mühlkanal

Es bestehen verschiedene Möglichkeiten, wie mit der Situation umgegangen werden kann. Die erste Variante sieht das Beibehalten des Status quo vor: Der Mühlkanal bleibt im aktuellen Zustand. Der Zulauf zum Turbinenschacht und der Unterwasserkanal sollten versiegelt und mit Beton verfüllt werden um ein Einstürzen mit möglicher Geländesenkung zu verhindern. Die Herstellungskosten sind gering. Die laufenden Kosten zur Gewässerunterhaltung liegen dauerhaft bei der Gemeinde.

Variante zwei sieht eine ökologische Aufwertung des Mühlkanals durch das Einbringen von strukturfördernden Elementen vor. Dies erhöht die Unterhaltungs- sowie Pflegekosten. Zusätzlich ist vorgesehen, die Durchgängigkeit im Bereich der Wehranlage durch eine Fischaufstiegshilfe wiederherzustellen und die Restwassermenge des Mutterbettes zu erhöhen. Bei Variante drei wird der Mühlkanal vollständig verfüllt und eine Folgenutzung als Fuß- oder Radweg beziehungsweise der Verkauf etabliert.

Was passiert, wenn der Mühlkanal verfüllt wird?

Bevor eine Entscheidung getroffen werden kann, muss ein geohydrologisches Gutachten erstellt werden. Grund hierfür ist die mögliche Korrespondenz zwischen dem Wasserspiegel im Mühlkanal und des angrenzenden Grundwasserspiegels mit der Gefahr von Absenkungsschäden an anliegenden Gebäuden. Außerdem muss ein fischereirechtliches Gutachten erstellt werden, um frühzeitig mögliche artenschutzrechtliche Konflikte zu erkennen.

Dies ist ebenso mit höheren Kosten verbunden wie die Trockenlegung des Mühlkanals zur Schaffung von Retentionsräumen im Talgrund, aber auch als einzige Variante mit bis zu 85 Prozent förderfähig. Außerdem müssten dafür Wiesengrundstücke von verschiedenen Eigentümern erworben werden. Verkaufen diese nicht, ist die auch vom Landratsamt favorisierte dritte Variante vom Tisch, waren sich Verwaltung und Gemeinderäte einig. „Wir müssen die Bevölkerung mitnehmen“, erklärte zudem CDU-Rat Thomas Rott.