Der sichtlich erleichterte Afghane Haschmattulah F. und sein Anwalt Markus Niedworok auf dem Weg zur Pressekonferenz in Tübingen. Foto: dpa

Der 23-jährige Flüchtling Haschmattulah F. war wegen eines Behördenfehlers nach Afghanistan ausgewiesen worden – und konnte auf Umwegen wieder nach Deutschland zurückgeholt werden. In Tübingen wird er in seiner alten Flüchtlingsunterkunft wohnen.

Tübingen - Erst ist Haschmattulah F. abgeschoben worden, jetzt wurde der Asylbewerber wegen eines Verfahrensfehlers aus Afghanistan wieder zurückgeholt. Der Fall des 23-Jährigen ist ein Beispiel für Behördenversagen. „Ich bin sehr glücklich und danke allen, die mir geholfen haben“, sagte der sichtlich erschöpfte junge Afghane am Mittwochabend bei einer Pressekonferenz in Tübingen. Drei Nächte lang habe er nicht geschlafen. „Ich bitte die deutsche Regierung, dass sie mich als Bürger annimmt.“ Bereits am Mittag war er bei seiner Ankunft am Frankfurter Flughafen von Unterstützern und Freunden begrüßt worden. Mit dabei war auch Bernd Mesovic von der Flüchtlingsorganisation Pro Asyl. „Es ist gut, dass relativ schnell gehandelt wurde“, lobte Mesovic die Rückholung. Allerdings müssten die Behörden bei kritischen Entscheidungen im Asylverfahren sorgfältiger arbeiten. „Es kann schließlich um Leben und Tod gehen“, kritisiert Mesovic.

Haschmattulah F., der nach eigenen Aussagen in Afghanistan beim Militär war und von den Taliban bedroht worden war, hat eine lange Odyssee hinter sich. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt seine Rückkehr vorangetrieben. Weil die deutsche Botschaft in Kabul infolge eines Bombenanschlags geschlossen ist, musste er nach Pakistan reisen und erhielt dort bei der deutschen Botschaft ein Visum.

Der junge Mann, der in einer Flüchtlingsunterkunft in Tübingen lebte, war Anfang September rechtswidrig nach Bulgarien abgeschoben worden. Über die Balkanroute war er nach Deutschland gekommen. In Bulgarien saß er mehrere Monate im Gefängnis, dort wurde er zum ersten Mal in der Europäischen Union registriert.

Sein Tübinger Anwalt Markus Niedworok hatte gegen den abgelehnten Asylantrag des 23-Jährigen beim Verwaltungsgericht Sigmaringen Klage eingereicht. Während eines anhängigen Eilverfahrens ist eine Abschiebung rechtswidrig, genau das ist aber im Fall des Afghanen gemacht worden. „Es war ein Fehler“, bestätigt die Pressesprecherin des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Das Amt sah sich in der Pflicht, Haschmattulah F. wieder nach Deutschland zu bringen.

Haschmattulah F. beklagt, in Bulgarien geschlagen worden zu sein

Die Behörden scheiterten zunächst an einer Rückholung aus Bulgarien. Zwar war der Flug bereits für Anfang Oktober geplant, doch davon wusste der Afghane nichts. Er sei in einem bulgarischen Gefängnis geschlagen und unter Druck gesetzt worden, erklärte er bei der Pressekonferenz in Tübingen. Deshalb habe er eine Ausreiseerklärung nach Afghanistan unterschrieben, alles ohne Dolmetscher. Die Bulgaren gaben ihm 50 Euro und schickten ihn weiter nach Kabul.

„Der Weg zurück aus dem Bürgerkriegsland gestaltete sich schwierig“, sagt sein Anwalt Markus Niedworok. Eine geschlossene Botschaft in Kabul, eine dürftige Kommunikation und keine Meldeadresse – es habe einiger Anstrengungen bedurft, um die Rückkehr in die Wege zu leiten. „Ich freue mich, dass es geklappt“, sagt Niedworok: „Das Recht hat gesiegt.“

Das Bundesamt hat den ablehnenden Asylbescheid aufgehoben

Ursprünglich wollte das Verwaltungsgericht Sigmaringen am 21. Dezember klären, ob das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge das Asylbegehren des 23-Jährigen zu Recht abgelehnt hatte. Doch inzwischen habe das Bundesamt den ablehnenden Bescheid aufgehoben, sagte Niedworok. Das sei gut für Haschmattulah F., dessen Asylverfahren in Deutschland nun beginnen könne. Andererseits ist Niedworok enttäuscht, dass die Frage, ob es systemische Mängel bei der Behandlung von Flüchtlingen in Bulgarien gibt, nicht vor Gericht geklärt wird. „Das Verfahren hat sich geräuschlos durch die Hintertür erledigt“, bedauert der Anwalt und befürchtet weitere Abschiebungen.

In Tübingen wird Haschmattulah F. in die Flüchtlingsunterkunft zurückkehren, in der er vor seiner Abschiebung gelebt hat. „Wir werden ihn natürlich weiterhin unterstützen“, sagt Andreas Linder vom Bündnis Bleiberecht. „Als nächstes muss er mit seinen Fluchtgründen vor dem Bundesamt bestehen.“