Der AfD wird vorgeworfeen, von einer Firma illegale Parteispenden angenommen zu haben. (Symbolbild) Foto: dpa

Die Finanzierung einer AfD-Wahlwerbung ruft die Bundestagsverwaltung auf den Plan. Hintergrund ist der Vorwurf, die Partei könnte von einer Firma illegale Parteispenden angenommen haben. Die AfD wies dies zurück.

Stuttgart/Berlin - Die Bundestagsverwaltung geht einer zweifelhaften Wahlwerbung für die Alternative für Deutschland (AfD) nach. Sie verlangt von der AfD Stellungnahmen zu drei Komplexen, die im Zusammenhang mit einer Schweizer Werbeagentur stehen. Das sagte ein Sprecher des Bundestags am Freitag.

Zuvor hatten „Heilbronner Stimme“ und „Mannheimer Morgen“ berichtet. Hintergrund ist der Vorwurf, die AfD könnte von der Firma illegale Parteispenden angenommen haben. Mehrere Medien hatten über AfD-Wahlkampfanzeigen berichtet, die von der Agentur Goal AG vor der Landtagswahl in Baden-Württemberg im Jahr 2016 inseriert worden sein sollen. Die AfD erklärte, von ihr sei dazu keine Initiative ausgegangen.

AfD-Parteichef Jörg Meuthen erklärte, er begrüße es ausdrücklich, wenn die Bundestagsverwaltung die in Rede stehenden Sachverhalte überprüfe. „Wir wären deshalb in den nächsten Tagen auch unsererseits mit der Bundestagsverwaltung in Kontakt getreten, um den Sachverhalt einer objektiven Prüfung zuzuführen und auf diesem Wege auch die von einigen Medienvertretern geäußerten Unterstellungen und falschen Tatsachenbehauptungen richtigzustellen.“ Meuthen ist auch Fraktionschef im Stuttgarter Landtag.

Nach dem Parteiengesetz müssen Spenden, die im Kalenderjahr die Summe von 10 000 Euro übersteigen, im Rechenschaftsbericht der Partei verzeichnet sein. „Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50 000 Euro übersteigen, sind dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich anzuzeigen“, heißt es in dem Gesetz. Der Präsident des Bundestags veröffentlicht die Spenden in regelmäßigen Abständen.