Kritische Aussagen eines Wissenschaftlers zur NPD sollen nicht mehr zulässig sein. Foto: dpa

Ein Richter in Sachsen gibt einem Antrag der NPD statt, er selbst hat ein AfD-Parteibuch in der Tasche. Kritische Aussagen eines Wissenschaftlers zur NPD sollen laut Richterspruch nicht mehr zulässig sein.

Stuttgart - Was Jörg Nabert sagt, das ist Richterschelte von der deftigen Art. „Was da auf dem Tisch liegt, ist eine falsche Entscheidung, gefällt von einem falschen Richter, ein Unikat in der deutschen Rechtsgeschichte“. Jörg Nabert muss das wohl so sagen, er ist Anwalt, und er vertritt einen Mandanten, der in der heftig gerügten Entscheidung das Nachsehen hat. Schimpfkanonaden wie diese gibt es täglich in und um die Gerichtssäle der Republik, das Ganze wäre kaum der Erwähnung wert, wenn sich die Angelegenheit nicht durch zwei Besonderheiten auszeichnete: Zum einen gibt es gute Gründe dafür, dass Nabert in seiner Bewertung richtig liegt. Zum anderen tritt neben die juristische eine politische Komponente. Der gescholtene Richter ist Mitglied der AfD – und in dem Verfahren ging es um die NPD.

Aber der Reihe nach. Am 21. April erschien in der „Zeit“ ein Meinungsbeitrag von Steffen Kailitz. Unter der Überschrift „NPD-Verbot – Ausgrenzen bitte“ schrieb der Politikwissenschaftler, die NPD plane „rassistisch motivierte Staatsverbrechen“ und wolle „acht bis elf Millionen Menschen aus Deutschland vertreiben“. Kailitz ist nicht irgendwer. Er lehrt am Hannah-Arendt-Zentrum für Totalitarismusforschung der TU Dresden und trat als Experte vor dem Bundesverfassungsgericht auf, als es dort darum ging, ob die NPD verboten werden soll. Gegen die Verbreitung dieser Aussagen zog die NPD vor Gericht. Der Fall landete auf dem Tisch von Richter Jens Maier, und der erlies die gewünschte einstweilige Verfügung. Kailitz soll die Behauptung nicht mehr verbreiten dürfen.

Streit über die Zuständigkeit des Richters

Jens Maier ist am Landgericht Dresden Mitglied des dritten Zivilsenates. Dieser Senat wäre laut Geschäftsverteilungsplan auch zuständig gewesen – doch Maier trat als Einzelrichter auf. Ob dies mit dem Recht überhaupt in Einklang zu bringen ist lautet nun eine der Streitfragen. „Nein“, sagt Jörg Nabert, „Ja“, heißt es aus dem Dresdener Landgericht. Mit der Materie vertraute Anwälte sehen die besseren Argumente auf der Seite von Nabert. Zumindest „sehr problematisch“ sei das mit dem Einzelrichter, so die Auskunft.

Ralf Högner ist Sprecher des Dresdner Landgerichts – und im Moment mit nicht viel anderem beschäftigt, als Anfragen zu diesem Fall zu beantworten. Dass die Entscheidung überhaupt ein Fall geworden ist, liegt weniger an der Interpretation der Zivilprozessordnung. Einzelrichter oder Kammerentscheid – das wäre kaum interessant, wenn da nicht die politischen Aktivitäten von Richter Maier wären. Der ist Mitglied der AfD – und gehört zudem dem Landesschiedsgericht der Partei an.

Dass Richter auch parteipolitisch aktiv sind ist weder verboten noch unüblich. Vom Bundesverfassungsgericht, in dem der ehemalige saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU) gerade Recht spricht bis hinunter zu den 639 Amtsgerichten der Republik gibt es zahlreiche Richter, die nicht nur ein Parteibuch in der Tasche haben, sondern sich auch aktiv gemäß ihrer politischen Grundüberzeugung engagieren. Wie viele Robenträger auch politisch aktiv sind ist unbekannt. Aus dem baden-württembergischen Justizministerium heißt es zum Beispiel: „Die Parteizugehörigkeit der Angehörigen des höheren Justizdienstes wird nicht von uns erfragt.“ Das ist in den anderen Bundesländern nicht anders.

Dass Jens Maier aktiv für die AfD eintritt ist in Dresden kein Geheimnis. Er habe sogar nachgefragt, ob seine Tätigkeit am Landesschiedsgericht der Partei genehmigt werden müsse, sagt Ralf Högner. Muss sie nicht, lautete die Antwort aus der Verwaltung. An diesem Schiedsgericht sei Maier hauptsächlich damit beschäftigt, NPD-Sympathisanten herauszupicken, die bei der AfD Unterschlupf suchen, sagt Högner – und zitiert seinen Kollegen: „Die mögen mich nicht“. Auf den Gedanken, dass der Richter mit dem AfD-Parteibuch in einem Verfahren der NPD befangen sein könne, darauf sei niemand gekommen.

Rechtsanwalt Jörg Nabert nimmt das Wort der Befangenheit nicht in den Mund. Muss er auch nicht. Der Richter habe nicht erkannt, dass er einem Wissenschaftler die Verbreitung einer Wissenschaftsthese untersagt, die das Verfassungsgericht sogar als Stellungnahme eingefordert habe, sagt Nabert. So etwas habe es noch nie gegeben, er könne nur hoffen, dass dies „irrtümlich“ geschehen sei, dass der Richter nicht wusste, um was und um wen es eigentlich ging. Am 10. Juni kann der Irrtum aufgeklärt werden – dann wird die Angelegenheit in Dresden verhandelt. Die bisherige Entscheidung ist nur nach Aktenlage erfolgt.