Der AfD-Fraktionsvorsitzende im Landtag zeichnete ein Bild, was seine Partei im Falle einer Regierungsbeteiligung in Thüringen mit dem Verfassungsschutz vorhat. Ist das realistisch?
Innenminister Thomas Strobl (CDU) ist deutlich: „Unsere Demokratie ist gewaltig unter Druck geraten.“ Der Verfassungsschutz sei deshalb nötiger denn je, betonte Strobl am Montag bei einer Pressekonferenz. Der Verfassungsschutz sei aber kein „politisches Kampfinstrument“, sondern Teil der wehrhaften Demokratie.
Der AfD-Fraktionsvorsitzende im baden-württembergischen Landtag, Anton Baron, hatte zuvor im SWR ein anderes Bild gezeichnet und die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz bei einer Regierungsbeteiligung infrage gestellt: „Sie werden sehen, sobald wir in Thüringen den Innenminister austauschen, wird die Verfassungsschutzgeschichte ganz schnell beendet werden.“ Weiter kündigte er an, man werde die Grüne Jugend dann vom Verfassungsschutz beobachten lassen. Doch ist das überhaupt möglich?
Wer beauftragt den Verfassungsschutz? Der Auftrag des Verfassungsschutzes ist in Gesetzen von Bund und Land klar geregelt. Er lautet, „Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder frühzeitig zu erkennen und den zuständigen Stellen zu ermöglichen, diese Gefahren abzuwehren“. Neben dem Schutz der Verfassung gehört zu seinen Aufgaben auch die Spionageabwehr. Liegen Anhaltspunkte vor, dass jemand die Wesenselemente der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beseitigen will, ist es die Pflicht des Verfassungsschutzes, tätig zu werden. Das Gesetz gibt also vor, wer beobachtet wird. Es wäre rechtswidrig, wenn eine solche Entscheidung von einem Politiker gefällt würde, betonte Strobl. Allerdings ist richtig, dass das Innenministerium die Fachaufsicht über den Verfassungsschutz hat. Es überprüft die rechtmäßige und zweckmäßige Wahrnehmung der Aufgaben, darüber hinaus hat es Weisungsbefugnisse, die sich aber im Rahmen des Verfassungsschutzgesetzes bewegen müssen.
Wie arbeiten Bund und Länder zusammen? Außer dem Bundesamt für Verfassungsschutz gibt es 16 Landesbehörden. Die Zusammenarbeit dieser Behörden ist wiederum gesetzlich geregelt. Diese arbeiten unabhängig voneinander. So wird etwa die AfD in manchen Ländern als Verdachtsfall, in anderen als extremistisch eingestuft. Es gebe aber keinen Automatismus, betonte Strobl.
Was darf der Verfassungsschutz? Der Verfassungsschutz sammelt als Nachrichtendienst vor allem Informationen. Wie weit er dabei gehen darf, hängt von der Einstufung der jeweiligen Beobachtungsobjekte ab. Unterschieden wird in „Prüffall“, „Verdachtsfall“ und „gesichert extremistische Bestrebung“. Bei einem Prüffall, so erläutert das Innenministerium in einer Antwort auf einen Grünen-Antrag im vergangenen Jahr, findet beispielsweise noch keine systematische Beobachtung statt.
Lässt sich der Auftrag des Verfassungsschutzes ändern? Das ist nicht so einfach. Rein theoretisch könnte der Landtag das Landesverfassungsschutzgesetz ändern. Doch der Bestand des Verfassungsschutzes und seine Kernaufgaben sind durch Gesetze geregelt. Eine Beschneidung der Aufgaben ebenso wie eine Abschaffung würden eine Entscheidung des Landes- und Bundesgesetzgebers voraussetzen, erklärt ein Sprecher des Innenministeriums. Eine hohe Hürde also.
Wer überprüft, ob der Verfassungsschutz sich an seinen Auftrag hält? Es gibt verschiedene Kontrollmechanismen. So gibt es etwa die Möglichkeit, gegen Maßnahmen des Verfassungsschutzes zu klagen. Die AfD in Baden-Württemberg etwa wehrt sich vor Gericht gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Darüber hinaus wird die Arbeit des Verfassungsschutzes von Datenschützern überprüft und vom Parlamentarischen Kontrollgremium kontrolliert. Es setzt sich aus Abgeordneten zusammen und hat Befugnisse wie etwa ein Recht auf Akteneinsicht oder das Recht, Angehörige des Verfassungsschutzes zu befragen. Unter dem Vorsitz der Grünen in Baden-Württemberg wurde der Sitzungsrhythmus erhöht. Einmal im Jahr tagt das Gremium nun außerdem öffentlich.
Wie behandelt der Verfassungsschutz die AfD im Land? Während die Landesverbände in Thüringen, Sachen und Sachsen-Anhalt als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft sind, wird die AfD hierzulande als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ beobachtet. Damit ist der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel in engen Grenzen möglich. Es können Mitglieder observiert oder Telefone überwacht werden.
Wird die Grüne Jugend beobachtet? Wenn es Anhaltspunkte dafür gäbe, dass Mitglieder der Grünen Jugend gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung agieren, müsste der Verfassungsschutz auch diese beobachten. Die Grüne Jugend Baden-Württemberg ist aber bisher kein Beobachtungsobjekt der Behörde.