Wolfgang Gedeon im Gespräch mit Jörg Meuthen, Fraktionschef der AfD im Stuttgarter Landtag. Foto: dpa

Noch vor wenigen Tagen hatte sich der AfD-Politiker Wolfgang Gedeon zuversichtlich über seine Zukunft in der Partei geäußert. Nun dringt der AfD-Vorstand in Baden-Württemberg auf dessen Ausschluss.

Stuttgart - Nach einer Sitzung des Landesvorstandes am Samstag hieß es, dass beschlossen worden sei, Ordnungsmaßnahmen bis hin zum Parteiausschluss zu prüfen. „Das konzentriert sich aber auf einen Parteiausschluss“, unterstrich Vorstandssprecher Lothar Maier. Die Entscheidung für gravierende Schritte gegen Gedeon sei mit klarer Mehrheit gefallen, sagte Maier. Es waren demnach 11 von 13 Vorstandsmitgliedern anwesend.

Vor einigen Tagen hatte Jörg Meuthen, Fraktionsvorsitzender der AfD im Stuttgarter Landtag, mit seinem Rücktritt gedroht, sollte Gedeon weiter in der Fraktion bleiben. „Antisemitisches Gedankengut passt nicht in unsere Partei“, erklärte Meuthen. Gedeon hatte den Holocaust in einigen seiner Schriften als „gewisse Schandtaten“ bagatellisiert. Zudem hatte er Holocaust-Leugner als „Dissidenten“ bezeichnet und so mit Menschen, die für ihr politisches Engagement in autoritären Regimen verfolgt werden, verglichen.

Solidaritätsbekundungen für Gedeon

In den vergangenen Tagen hatte es aus der AfD auch Solidaritätsbekundungen für Gedeon gegeben, doch die Kritiker äußerten sich zuletzt immer deutlicher. So sagte der Landtagsabgeordnete Udo Stein: „Das Einfachste wäre, er würde von selbst aus der Fraktion austreten.“ In diesem Sinne argumentierte am Samstag auch der Landesvorstand. Die Mitglieder forderten Gedeon auf, die Fraktion aus freien Stücken zu verlassen, um Schaden von der Partei abzuwenden. Fraktionschef Meuthen hatte zuvor gewarnt, dass die AfD in den Fokus des Verfassungsschutzes rücken könnte, würde sich die Partei nicht deutlich von antisemitischen Strömungen distanzieren. Meuthen: „Es ist praktisch sicher, dass wir, wenn wir hier nicht handeln, künftig unter die Beobachtung des Verfassungsschutzes gestellt würden.“ Auch Vorstandssprecher Maier betonte, die Ansichten Gedeons lägen nicht auf der Linie der Partei.

Mit dem Vorgehen gegen Gedeon entspricht der Landesvorstand Baden-Württemberg auch einem Votum des AfD-Bundesvorstandes. Etliche Länderchefs hatten auf einen Parteiausschluss des AfD-Vorsitzenden des Kreises Konstanz gedrängt. Auch sie befürchten offensichtlich, dass die Partei durch den Vorfall in eine antisemitische Ecke gestellt werden könnte.

Entscheidung am Dienstag

Gedeon selbst hatte zuletzt offensichtlich wieder Hoffnung geschöpft, dem Parteiausschluss entgehen zu können. Der Grund: die Staatsanwaltschaft Konstanz hatte erklärt, die bisher öffentlich gewordenen Äußerungen des AfD-Politikers reichten für eine strafbare Volksverhetzung nicht aus. Es gebe daher auch kein Verfahren gegen ihn. „Wir haben das aber im Blick“, sagte ein Sprecher der Behörde. Bereits vor zwei Jahren hatte ein Privatbürger Anzeige wegen Volksverhetzung gegen Gedeon gestellt. Ermittlungen seien allerdings nicht eingeleitet worden, sagte der Sprecher. Auch damals sei aus Sicht der Behörde der Tatbestand der Volksverhetzung nicht erfüllt gewesen. Aktuell lägen keine Anzeigen gegen Gedeon vor.

Über die Zukunft Gedeons wird endgültig am Dienstag entschieden. Dann wird es eine Abstimmung über den Ausschluss aus der Fraktion geben. Die Fraktion hat 23 Mitglieder; benötigt wird für einen Ausschluss eine Zwei-Drittel-Mehrheit.