Die Abgeordneten des Bundestages können selbst bestimmen, wer ihre Ausschüsse leiten soll. Foto: dpa

Den Rechtsaußen muss man gewähren, was ihnen rechtlich zusteht – mehr aber nicht, meint Berlin-Korrespondent Norbert Wallet.

Juristisch ist die Sache längst geklärt. Fraktionen haben kein Recht auf die Besetzung von Bundestagsausschuss-Vorsitzen. In seinem Urteil vom September vergangenen Jahres hat das Bundesverfassungsgericht das Selbstorganisationsrecht des Deutschen Bundestages ausdrücklich gestärkt. Allerdings darf das Parlament bei der Anwendung seiner eigenen Geschäftsordnung keine Willkür anwenden.