Den Rechtsaußen muss man gewähren, was ihnen rechtlich zusteht – mehr aber nicht, meint Berlin-Korrespondent Norbert Wallet.
Juristisch ist die Sache längst geklärt. Fraktionen haben kein Recht auf die Besetzung von Bundestagsausschuss-Vorsitzen. In seinem Urteil vom September vergangenen Jahres hat das Bundesverfassungsgericht das Selbstorganisationsrecht des Deutschen Bundestages ausdrücklich gestärkt. Allerdings darf das Parlament bei der Anwendung seiner eigenen Geschäftsordnung keine Willkür anwenden.