Das Bundesverfassungsgericht verkündet das Urteil mit Corona-Abstand. Foto: dpa/Uli Deck

Offiziell gewinnt die AfD gegen Horst Seehofer. Doch tatsächlich reüssiert der Innenminister, kommentiert Christian Gottschalk.

Karlsruhe - All zu oft kann die AfD diesen Triumph nicht feiern: die Partei hat vom Bundesverfassungsgericht Recht bekommen. Horst Seehofer hätte sie auf der Homepage des Innenministeriums nicht als „staatszersetzend“ bezeichnen dürfen. Es ist nun an der AfD, ihre staatstragende Rolle unter Beweis zu stellen. Kurze Freude über den Richterspruch ist erlaubt, sich im Folgenden als Opfer der Etablierten zu gerieren, das höchstrichterlichen Schutz bedarf, ist es nicht. Denn an der Wortwahl hatten die Richter nichts auszusetzen. Kritik gab es nur an der Platzierung. Im Bierzelt oder auf dem Marktplatz hätte Seehofer das sagen dürfen, aber nicht auf der Regierungs-Homepage. Der AfD-Erfolg ist einer Dummheit des Ministeriums geschuldet, denn neu ist diese Rechtsprechung nicht.