Die AfD will Björn Höcke ausschließen. (Archivfoto) Foto: dpa-Zentralbild

Der Thüringer Fraktionsvorsitzende Björn Höcke markiert den rechten Rand der AfD. Nun hat der Bundesvorstand der AfD ein Parteiausschlussverfahren gegen Höcke beschlossen.

Berlin - Der AfD-Bundesvorstand hat ein Parteiausschlussverfahren gegen den Thüringer Landesvorsitzenden Björn Höcke beschlossen. Wie die Parteispitze mitteilte, erhielt ein entsprechender Antrag am Montag in einer Telefonkonferenz die erforderliche Zweidrittelmehrheit. Begründet wurde die Maßnahme mit der Rede zum deutschen Geschichtsverständnis, die der frühere Geschichtslehrer Höcke am 17. Januar in Dresden gehalten hatte. Darin hatte er eine „erinnerungspolitische Wende um 180 Grad“ gefordert und beklagt, die positiven Elemente der deutschen Historie würden im Vergleich zu den Gräueltaten der Nazi-Zeit nicht genügend beachtet.

Über den Vorstandsbeschluss hatte zuerst die „Huffington Post“ berichtet. Zu den Vorstandsmitgliedern, die in Höckes Äußerung ein parteischädigendes Verhalten sehen, zählen AfD-Chefin Frauke Petry und die Spitzenkandidatin der baden-württembergischen AfD für den Bundestag, Alice Weidel. Der zweite Parteivorsitzende, Jörg Meuthen, stimmte nach eigenen Worten gegen das Ausschlussverfahren. Er sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Ich glaube nicht, dass dieses Verfahren aussichtsreich ist, und ich halte es auch nicht für richtig, obwohl diese Rede wirklich sehr daneben war.“

Schiedsgericht hatte zuletzt mehrere Entscheidungen des Bundesvorstandes gekippt

Über den Antrag auf Parteiausschluss muss zunächst das Landesschiedsgericht des AfD-Landesverbandes Thüringen befinden. In zweiter Instanz wäre das Bundesschiedsgericht zuständig. Im Bundesschiedsgericht sind etliche Anhänger des rechtsnationalen Flügels der AfD vertreten, den Höcke zusammen mit Vorstandsmitglied André Poggenburg gegründet hatte. Das Schiedsgericht hatte zuletzt mehrere Entscheidungen des Bundesvorstandes gekippt. Dazu zählten die von der Parteispitze geforderte Auflösung des saarländischen Landesverbandes wegen Kontakten in rechtsradikale Kreise und ein generelles Verbot von Auftritten der AfD-Politiker bei Veranstaltungen des islamfeindlichen Pegida-Bündnisses.

Direkt nach dem Auftritt Höckes in Dresden hatte die Parteispitze „Ordnungsmaßnahmen“ gegen Höcke beschlossen, ohne diese jedoch konkret zu benennen. „Die Maßnahme erfolgte nach eingehender juristischer Prüfung und politischer Bewertung der Rede Björn Höckes vom 17. Januar 2017 in Dresden“, teilte die AfD nun mit.

Der Grünen-Abgeordnete Volker Beck kritisierte den Vorstoß zu einem Ausschluss Höckes als unzureichend. Der Thüringer AfD-Landeschef sei „kein singuläres Problem“, erklärte Beck in Berlin. Wenn die AfD tatsächlich „ihr demokratisches Image aufmöbeln und dem Rechtsextremismus abschwören“ wolle, müsse sie insgesamt die Anhänger von Höckes Unterorganisation „Der Flügel“ ausschließen. Zu dieser gehöre auch der sachsen-anhaltinische Partei- und Fraktionsvorsitzende André Poppenburg. „Der Flügel“ sei „ein Sammelbecken, für alles, was rechts von rechts steht“. Der Verfassungsschutz müsse „die rechtsextremen und die sich radikalisierenden Gruppierungen“ in der AfD in den Blick nehmen.