Das Bundesverfassungsgericht hält den Vortrag der AfD für unzureichend. Foto: dpa

Im Streit über die Flüchtlingspolitik hat das Bundesverfassungsgericht nun mit den gleichen Augen auf die AfD geschaut wie auf alle anderen Parteien. Das ist gut so, kommentiert Christian Gottschalk.

Stuttgart - Man kann von der AfD halten, was man will. Aber wenn es darum geht, sich selbst ins Rampenlicht zu katapultieren, dann hat die sogenannte Alternative für Deutschland ein gewisses Talent. Wobei die Öffentlichkeit, zumal die Medien, sehr oft mitspielt, wenn die Mandatsträger provozieren und skandalisieren, um kurze Zeit später wieder zurückzurudern und zu relativieren.

Der Blick, den die Öffentlichkeit auf die AfD richtet, ist in vielen Fällen ein anderer als der Blick auf die übrigen Parteien. Das Bundesverfassungsgericht hat nun mit genau den gleichen Augen auf die vergleichsweise junge Partei im politischen Spektrum geblickt wie auf alle anderen Parteien – und das ist gut so.

Das Gericht drückt sich nicht

Mit einer sehr formalen Begründung haben es die Verfassungsrichter abgelehnt, sich überhaupt mit dem Antrag der AfD zu beschäftigen und so die deutsche Flüchtlingspolitik aus dem Herbst 2015 zu überprüfen. Das ist keine Feigheit, das ist keine Drückebergerei, und es ist vor allem keine Entscheidung, die aus dem Rahmen fällt.

In Karlsruhe haben nur rund zwei Prozent der Klagen Erfolg, die große Mehrzahl scheitert an der Zulässigkeit. Das traf nun auch auf die Klage der AfD zu. Linke und Grüne hatten in der Vergangenheit schon ähnliche Erfahrungen gemacht. Das Gericht hat nur geprüft, wie es immer prüft, und an seinen Grundsätzen festgehalten.