Nachbars Garten und Terrasse als Katzenklo Foto:  

Zu einer Geldstrafe von 150 Euro verurteilte das Amtsgericht Böblingen eine 46-Jährige aus Aidlingen. Sie hatte sich jahrelang dermaßen über Katzenkot in ihrem Garten geärgert, dass sie im März schließlich Vergeltungsmaßnahmen ergriff.

Aidlingen - Zu einer Geldstrafe von 150 Euro verurteilte das Amtsgericht Böblingen am Mittwoch eine 46-Jährige aus Aidlingen. Sie hatte sich jahrelang dermaßen über Katzenkot in ihrem Garten geärgert, dass sie im März schließlich Vergeltungsmaßnahmen ergriff. Weil sie als Täterin die Nachbarskatze identifiziert hatte, sammelte sie deren Hinterlassenschaften und beschmierte damit den Eingangsbereich des Nachbarhauses samt Deko-Holzstern. Die Nachbarn zeigten die 46-Jährige daraufhin an und die Staatsanwaltschaft verhängte wegen Sachbeschädigung einen Strafbefehl über 300 Euro. Den wollte die Erzieherin nicht akzeptieren, und so landete der Fall vor Gericht.

Seit zwölf Jahren lebt die Angeklagte schon in ihrem Eigenheim am Aidlinger Ortsrand. Zum Haus gehört ein großes Grundstück, das an Felder und Wiesen grenzt. Hier richtete sich die Angeklagte einen schönen Garten ein. Genießen konnte sie ihr Idyll aber nicht lange. Etwa zur selben Zeit holten die Nachbarn ein Kätzchen aus dem Tierheim. Dort war das arme Tier nach Angaben der Angeklagten überhaupt erst gelandet, weil sie ihrem Vorbesitzer erhebliche Probleme mit seinen Nachbarn eingebrockt hatte: sie erleichterte sich vorzugsweise in deren Garten.

Und so nahm das Unheil seinen Lauf: schon kurz nachdem die Gartengestaltung abgeschlossen war, bemerkte die Angeklagte erste Kothaufen auf dem Rasen. Als sich fortan immer wieder solcherlei unschönen Hinterlassenschaften fanden und letztlich auch die Fußmatte vor der Haustür wiederholt in Mitleidenschaft gezogen wurde, beschloss die 46-Jährige, der Sache auf den Grund zu gehen. So konnte sie die Nachbarskatze in flagranti dabei beobachten, wie diese, von einem Ausflug in Felder und Fluren zurückkehrend, ihre Notdurft auf ihrem Grundstück verrichtete.

Als die Katze auch noch wiederholt durch offenstehende Terrassentüren ins Haus der Erzieherin schlich, sprach die Angeklagte ihre Nachbarin auf die Problematik an. Diese versprach, die Kothaufen einzusammeln, was sie auch ein paarmal tat. Dann schlug sie vor, dass die 46-Jährige den Katzenkot selbst einsammeln und ihr zur Entsorgung vorbeibringen solle. Diese Idee nahm die Angeklagte allzu wörtlich, weshalb man sich vor Gericht traf.

Hier zeigte der Richter durchaus Verständnis für die Angeklagte: „Mich persönlich stört das auch im Garten.“ Kein Verständnis hatte er hingegen für ihre Reaktion – nicht zuletzt, da es noch weitere Verunreinigungen gab, die nicht angezeigt wurden. Diese Taten bestritt die 46-Jährige, die angezeigte Sachbeschädigung räumte sie ein. Das Gericht reduzierte die Geldstrafe daraufhin um die Hälfte.

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