Der Hühnerhof soll in der Nähe der Burg Lichtenberg entstehen. Foto: KS-Images.de / Karsten Schmalz

Der Gemeinderat in Oberstenfeld sagt erneut Nein zum geplanten Hühnerhof bei Burg Lichtenberg. Das sorgt für Verdruss. Wie geht es jetzt weiter?

Es kam so, wie es die Verwaltung wollte: Der Oberstenfelder Gemeinderat hat bei einer Gegenstimme den Bauantrag des Großbottwarer Landwirts Martin Föll abgelehnt, auf dem Lichtenberg zwei Hühnerställe und andere Anlagen bauen zu dürfen. Der Grund für das fehlende Einvernehmen liegt in fehlenden Unterlagen zum erforderlichen Naturausgleich.

Das Grundstück des ehemaligen Island-Ponyhofs liegt in der Nähe der Burg Lichtenberg in einem Landschaftsschutzgebiet. Dort schwelt seit einigen Jahren ein Konflikt. Der Burginvestor Christoph Wichmann will einen Biergarten errichten. Ihm fehlen mehr als 30 Parkplätze – die Gemeinde will auf ihren öffentlichen Parkplätzen keine Baulast eintragen, obwohl ihr die Flächen vor 60 Jahren vom damaligen Burgherrn geschenkt worden waren.

Martin Föll wehrt sich gegen Vorwürfe

Der Eierproduzent Martin Föll hält die Darstellung Wichmanns für überzogen, Föll wolle Massentierhaltung betreiben und verursache mit der Tierhaltung Gestank. Auch habe er die ganze Zeit mit seinen Flächen mitwirken wollen, das Parkplatzproblem zu lösen. Den Bauantrag habe er gestellt, damit es vorwärtsgehe. Der Naturausgleich sei in Arbeit und dauere nur noch Wochen.

Im Gemeinderat am Donnerstag im Prevorster Dorfhaus wurde nicht groß diskutiert. Nur die Freien Wähler Andreas Fender und Heidi Breznikar meldeten sich zu Wort. „Es soll nicht der Eindruck entstehen, dass wir das Bauvorhaben grundsätzlich ablehnen“, sagte Fender, sah aber ein, dass in dem sensiblen Gebiet ein Naturausgleich gewissenhaft betrieben werden müsse.

Verständnis für den Landwirt hat Fraktionskollegin Breznikar, die das Bauprojekt Fölls für gerechtfertigt hält. Die untere Baurechtsbehörde des Landratsamts Ludwigsburg müsse doch am Ende der Gemeinde die Ergebnisse des Naturausgleichs vorlegen.

Bauamtsleiter pocht auf Unterlagen

Die Gemeinde könne die Privilegierung für das Bauvorhaben erst nach dem Umweltausgleich vornehmen, erklärte der Bauamtsleiter Kai Kraning. „Wir müssen prüfen, inwieweit öffentliche Belange betroffen sind – sie sind maßgeblicher Teil der Bewertung.“ Die Informationen seien also für das Landratsamt und die Kommune notwendig.