Die Mietpreisbremse soll hohe Steigerungen bei Neuvermietung verhindern. In Baden-Württemberg fehlt allerdings derzeit eine notwendige Verordnung. Foto: dpa/Tim Brakemeier

Die Grundlage für die Mietpreisbremse in Baden-Württemberg steht in der Diskussion. Haus und Grund hat Zweifel, ob sie vor Gericht Bestand hätte.

Stuttgart - Die Grundlage der geplanten Landesverordnung für die Mietpreisbremse sorgt weiter für Diskussionen. Das Institut F+B Immobilienberatung, das die sogenannte Gebietskulisse für die Landesregierung erstellt hat, hat nach Informationen unserer Zeitung nachgebessert und hält das Instrument nun in 89 Kommunen für angebracht. Die Stadt Heimsheim im Enzkreis hat sich demnach ebenfalls für die Mietpreisbremse qualifiziert. Eine Sprecherin des Wirtschaftsministerium bestätigte, dass F+B einen Übertragungsfehler bei der Auswertung der Einzeldaten für die Gemeinde entdeckt habe. In der ersten Veröffentlichung Mitte Oktober war man noch von 88 Städten und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten ausgegangen.