Demo vor der Landesvertretung baden-Württemberg vor der Tarifrunde im öffentlichen Dienst im Februar 2015 Foto: dpa

Diskutieren Sie mit - Lange haben sie gedroht, nun machen sie ernst. Der baden-württembergische Beamtenbund verklagt die Landesregierung. Grund ist ein Sparbeschluss im öffentlichen Dienst.

Stuttgart/Berlin - Es ist ein bislang nie dagewesener Vorgang: Der Beamtenbund im Südwesten geht mit Rückendeckung des Bundesverbandes juristisch gegen die Landesregierung vor und verklagt Grün-Rot wegen der Entscheidung, jungen Beamten drei Jahre lang die Eingangsbesoldung um bis zu acht Prozent zu kürzen. Entsprechende Informationen unserer Zeitung bestätigte Beamtenbund-Landeschef Volker Stich am Freitag: „Wir ziehen das jetzt durch, notfalls bis zu einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht.“

Demnach beschloss der neunköpfige Bundesvorstand des Beamtenbundes bei einer Sitzung diese Woche in Berlin den spektakulären Schritt und sicherte dem Landesverband in Stuttgart den entsprechenden Rechtsschutz und die Übernahme der Anwaltskosten zu. Die Klage wird laut Stich „noch in diesem Jahr beim Verwaltungsgericht eingereicht“ – entweder durch einen betroffenen Lehrer oder einen Beamten aus der technischen Verwaltung.

Jung-Beamte im Land ab der Gehaltsstufe A 9 betroffen

Der Beamtenbund hatte wiederholt kritisiert, dass Grün-Rot mit diesem Sparbeschluss den öffentlichen Dienst für junge Leute unattraktiv mache. „Im Wettbewerb mit der freien Wirtschaft um Nachwuchskräfte ist das ein fatales Signal“, so Stich.

Nach Berechnungen des Beamtenbundes trifft die Gehaltskürzung, die es seit 2013 gibt, bis zu 20 000 Jung-Beamte im Land ab der Gehaltsstufe A 9. Sie müssen drei Jahre lang umgerechnet jeweils auf ein Monatsgehalt verzichten. Das Land spare damit rund 130 Millionen Euro jährlich, so Stich.

Der Beamtenbund stützt sich in seiner Klage auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mai. Da hatten die Richter in einem Urteil zur Richterbesoldung in Sachsen-Anhalt entschieden, dass junge Richter nicht schlechter bezahlt werden dürfen.