Werbung ist in vielen Briefkästen unerwünscht – anonyme Flyer aber auch. Foto: Archiv (dpa/Robert B. Fishman)

In mehreren Gemeinden wie Oberstenfeld, Pleidelsheim oder Freiberg wird von anonymer Seite zu den sogenannten Montagsspaziergängen eingeladen.

Oberstenfeld - Schon seit einiger Zeit versammeln sich auch in Oberstenfeld Gegner der Coronamaßnahmen zu den sogenannten Montagsspaziergängen. Unlängst haben sie dazu auch Flyer in verschiedene Briefkästen der Gemeinde eingeworfen – was einige Bürger verärgert. Unter anderem auch deshalb, weil nicht Ross und Reiter genannt werden.

Die Spaziergänger nutzen eine rechtliche Grauzone

Das Vorgehen ist indes nicht neu: Die sogenannten Spaziergänger nutzen eine rechtliche Grauzone, indem sich niemand als Organisator zu erkennen gibt. So vermeidet man es unter anderem, sich an Auflagen der Versammlungsbehörde halten zu müssen. „Nur wenn wir einen Organisator haben, können wir etwas tun und Anzeige erstatten, weil es sich um eine nicht angezeigte Demonstration handelt“, sagt die Polizeisprecherin Yvonne Schächtele. Der Polizei sei bekannt, dass solche Flyer verteilt würden; außer in Oberstenfeld sei dies auch in Pleidelsheim und in Freiberg der Fall. Aufgerufen werde zu solchen Veranstaltungen auch über Telegram. Rechtlich habe das keine Folgen, da nur ein Aufruf zu einer verbotenen Demonstration strafbar wäre.

Die Polizei ist bei derartigen verkappten Demonstrationen dennoch immer mit dabei, sei jedoch nur „schützendes Beiwerk“, wie es Schächtele formuliert. Letzten Endes sei das Sache der Versammlungsbehörde. Und solange die Spaziergänge friedlich blieben, was bislang so der Fall gewesen sei, wäre es kontraproduktiv, einzuschreiten.

Die Polizei begleitet die Aktivitäten

Oberstenfelds Bürgermeister Markus Kleemann hält sich in der Sache bedeckt. Er teilt lediglich mit, die Polizei wisse darüber Bescheid und begleite die Aktivitäten jeden Montag. In dieser Woche habe es laut Polizeibericht weniger Teilnehmer gegeben als in den Wochen davor. Laut Polizei und Landratsamt, das für Allgemeinverfügungen zuständig sei, habe sich gezeigt, dass die Begleitung durch die Polizei vor Ort rechtlich angemessen sei und auch eine sachgerechte Behandlung der Spaziergänge ermögliche.