In den Impfzentren herrscht Betrieb. Viele besonders ältere Patienten brauchen eine Taxifahrt dorthin – über die Kostenübernahme gibt es oft Uneinigkeit. Foto: Lichtgut/Achim Zweygarth

Taxifahrer klagen, dass sie ärztlich verordnete Touren zu den Impfzentren oft nicht mit den Krankenkassen abrechnen können. Ein Unternehmer hat jetzt genug von dem Ärger – und will vom Sozialministerium die Kosten erstattet haben.

Stuttgart - Markus Diler ist genervt. Fast täglich, sagt der Geschäftsführer eines Taxiunternehmens in Fellbach (Rems-Murr-Kreis), müsse er unschöne Diskussionen führen. Und zwar mit Fahrgästen, Ärzten und Krankenkassen. Grund sind Fahrten zu den Impfzentren im Land. Eigentlich dachte die Taxibranche, sie könne damit ein bisschen was von den enormen Corona-Verlusten wettmachen. Doch jetzt stellt so mancher fest, dass er sich damit viel Ärger einfängt.

Baden-Württemberg hat sich dafür entschieden, dass die Krankenkassen solche Fahrten bezahlen. Und zwar für dieselben Gruppen, die auch sonst Fahrten zu medizinischen Zwecken abrechnen können. Es handelt sich dabei um Schwerbehinderte mit Merkzeichen „aG” für außergewöhnliche Gehbehinderung, „Bl” für Blindheit oder „H“ für Hilflosigkeit im Ausweis. Außerdem gilt die Regelung für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4, 5 oder bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auch 3.

„Das funktioniert aber nicht“, klagt Diler. Ärzte füllten die Formulare falsch aus oder seien gleich sehr großzügig damit. Das führe dazu, dass die Taxiunternehmen das Geld nicht von den Kassen bekämen und man oft schon im Auto mit den Fahrgästen diskutieren müsse. „Ich mache derzeit etwa acht Touren zu Impfzentren pro Woche, bei der Hälfte davon gibt es Probleme“, klagt Diler – und hat jetzt eine Rechnung für vier solcher Fahrten direkt an Sozialminister Manfred Lucha geschickt. 251,20 Euro soll der bezahlen.

Kasse spricht von „Einzelfällen“

Bei den anderen Beteiligten reagiert man zurückhaltend auf die Vorwürfe. Sowohl beim Ministerium als auch bei der Kassenärztlichen Vereinigung heißt es, das Problem sei dort bisher nicht angekommen. Bei der AOK Baden-Württemberg gibt es laut einem Sprecher „bislang nur wenige Einzelfälle, in denen die Übernahme von Fahrtkosten zu Impfzentren beantragt wurde, obwohl die hierfür erforderlichen Voraussetzungen nicht vorlagen“.

Dilers Vorschlag sähe ganz anders aus. „Das Land könnte einfach Senioren die Fahrten bezahlen. Man könnte unkompliziert am Impfzentrum Gutscheine dafür ausgeben“, sagt er. In eine ähnliche Richtung ging zu Beginn der Impfkampagne auch ein Vorstoß der FDP im Landtag. Der stellvertretende Fraktionschef Jochen Haußmann bedauert, dass man sich im Land anders entschieden hat: „Solche Fragen müsste man so unbürokratisch und gut wie möglich für alle Beteiligten lösen“, sagt er.

Diskussionen mit den Fahrgästen

Diler glaubt, dass das dicke Ende erst noch kommt. Denn häufig sei es so, dass manche der eingereichten Transportscheine von den Kassen zunächst bezahlt würden. Nach Prüfung komme dann Monate später eine Korrektur und die Kassen holten sich das Geld zurück. „Auf den Kosten bleibt der Unternehmer sitzen“, so Diler. Und die Kunden seien hoch erfreut, wenn sie plötzlich doch noch zur Kasse gebeten würden. Wenn man von denen das Geld für ärztlich verordnete Fahrten zurückverlange, koste das die Branche weitere Kunden.

Bleibt abzuwarten, wie das Sozialministerium mit der Rechnung umgeht. Eine reibungslose Begleichung dürfte wohl auch dort nicht zu erwarten sein.