Gnadenlos läuft der Stromzähler. Um den Jahresverbrauch miteinander vergleichen zu können, sollten 365 Tage zwischen den Ableseterminen liegen. Foto: dpa/Jan Woitas

Ein Ingenieur aus Stuttgart-Plieningen fühlt sich von zu früh versandten Aufforderungen zum Stromablesen terrorisiert. Er steht dazu in regelmäßigem Austausch mit Stuttgart Netze, doch ändern wird dies wohl auch zukünftig nichts.

Plieningen - Der Plieninger Thomas Plagemann fühlt sich von Stuttgart Netze gegängelt. Er werde immer wieder aufgefordert, die Stromzähler in vier vermieteten Wohnungen abzulesen. Was Plagemann dabei nervt: Die Aufforderungen, abzulesen, erfolgen in immer kürzeren Abständen, sodass er keinen genauen Vergleichszeitraum zum Vorjahr hat und selbst Berechnungen anstellen muss. Weil er Ingenieur ist gelingt ihm das, aber es geht ihm ums Prinzip.

Nach mehreren telefonischen Bitten um Klärung und nach einer erneuten schriftlichen Aufforderung zum Ablesen ist ihm jüngst der Kragen geplatzt, und er hat sich schriftlich an Stuttgart Netze gewandt. „Selbstverständlich ist es Ihr gutes Recht, Zählerstände jährlich abzufragen, und selbstverständlich helfe ich dabei gerne mit, und auch gerne habe ich bisher den für Sie kostengünstigsten Online-Meldeweg gewählt“, schreibt Plagemann. Wenn er schon keinen Wunschtermin erhalte, könne er doch im Gegenzug erwarten, dass das Unternehmen 365 Tage bis zur Ablesung abwarte. „Wenn Sie mir also am 1. März 21 eine Aufforderung zur Ablesung schicken und mir dabei mitteilen, dass die letzte Ablesung am 31.3.20 war, so werde ich selbstverständlich zum 31.3.21 ablesen, um in der Abrechnung einen vergleichbaren Jahresverbrauch berechnet zu bekommen“, schreibt er. Dies könnte das Unternehmen seinen Kunden ja „mit einem Hochrechnungsprogramm in der Abrechnung anbieten, vielleicht sogar mit einer Grafik der letzten Jahre“.

Warum nicht 365 Tage abwarten?

Das Problem: Eben dies geschehe nicht. Wenn Stuttgart Netze diese 365 Tage – „aus welcher Ungeduld auch immer“ – nicht abwarten könne, dann nutze es gar nichts, ihm am 11. März schon eine Erinnerung zu schicken: „Es führt nur dazu, dass ich bei diesem Ablese-Terror ganz darauf verzichte, Sie zu unterstützen. Dann kommen Sie lieber gleich selber vorbei“, schreibt Plagemann. Vor dem 31. März werde er allerdings keinen Zutritt gewähren, denn „ein berechtigtes Interesse an einer fortwährenden unbegründeten Turnus-Verkürzung“ könne er nicht erkennen.

Er habe bereits mehrfach mündlich und schriftlich auf diesen Sachverhalt hingewiesen, aber noch keine befriedigende Antwort erhalten: „Niemand konnte mir bisher darlegen, warum Sie mit Ihren Aufforderungen nicht circa zehn Tage vor dem 365er Turnus starten und diesen ,Jahrestag‘ ruhig abwarten.“

Bei der Antwort sträuben sich die Nackenhaare

Bei der Antwort von Stuttgart Netze haben sich Plagemann nach eignem Bekunden „die Nackenhaare aufgestellt“, denn er vermutet dahinter ein Standardschreiben, das überhaupt nicht auf sein Anliegen eingeht und daran vorbei schreibt. Als Messstellenbetreiber, heißt es in dem Schreiben, sei Stuttgart Netze gesetzlich verpflichtet, mindestens einmal im Jahr einen Zählerstand einzuholen: „Aus diesem Grund erhalten Sie jährlich eine Ablese-Aufforderung von uns.“

Damit schrieb Stuttgart Netze dem Ingenieur aus Plieningen nichts Neues. Er befürchtet, dass alles beim Alten bleiben wird. „Die Aufteilung der Abrechnungstermine zur Berechnung der Netznutzungsentgelte und die damit verbundenen Ablese-Aufforderungen sind innerhalb unseres Versorgungsgebietes in feste Ablese-Bezirke gegliedert“, heißt es im Antwortschreiben der Stuttgart Netze. Daher sei es leider nicht möglich den Termin hier anzupassen: „Wir bitten um Verständnis.“

„Wir sind in Stuttgart für rund 390 000 Zähler zuständig“, sagt Moritz Oehl, der Sprecher der Stuttgart Netze auf Nachfrage unserer Zeitung. Wegen neuer Vorgaben der Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde gebe es keine gleichbleibenden Stichtage für die Ablesung mehr wie früher: „Es gibt nur noch Intervalle, und bereits nach zehn Tagen versenden wir automatisiert Erinnerungen.“