Flüge annulliert: Reisende vor einer Anzeigetafel am Flughafen Foto: picture alliance/dpa/Matthias Balk

Internetportale helfen gerne bei Flugausfällen und Verspätungen. Der hohe Preis: bis zu 52 Prozent Erfolgsbeteiligung. Direkt beim Anbieter oder mit der Schlichtungsstelle SÖP sind Ansprüche kostenlos durchsetzbar.

Berlin - ie Corona-Krise bringt den Flugverkehr massiv durcheinander. Wer betroffen ist, sollte sich schlau machen, ob ihm Entschädigungen zustehen. Bis zu 600 Euro können Passagiere erhalten, wenn der Zielflughafen mit mindestens drei Stunden Verspätung erreicht wird. Auch bei Flugausfällen kann es Ansprüche geben. Das regelt die EU-Verordnung 261/2004. Doch nicht selten versuchen Airlines, sich vor der Zahlung zu drücken. Wer das als Kunde akzeptiert, verschenkt bares Geld.