Wer ein Grundstück hat, muss darauf achten, dass Pflanzen dort nicht den Verkehr gefährden. Doch die Fahndung nach Missetätern nimmt bisweilen kuriose Züge an.
Als über die Maßen üppig kann man die Bepflanzung vor dem Haus am Ortsrand von Stuttgart-Vaihingen sicher nicht bezeichnen. Bettina Waller und Winfried Krauß haben da ein bisschen Gras und einen einzigen Busch, einen Bambus, vielleicht zwei Meter hoch. Der steht am Rande des Gehwegs. „Wenn es regnet, kann es sein, dass einige Stängel auf den Weg hängen“, sagt Krauß.
Das allerdings ist verboten. So sieht es zumindest das Tiefbauamt der Stadt Stuttgart. Vor einigen Wochen kam deshalb unerwarteter Besuch. „Es hat an der Tür geklingelt und ein Mann stand draußen, der mir einen Ausweis vor die Nase gehalten hat“, erinnert sich Bettina Waller. Sie habe den Eindruck gehabt, dem städtischen Mitarbeiter sei sein Auftritt selbst ein bisschen peinlich. Er habe darauf hingewiesen, der Bambus müsse gekürzt werden – aus Sicherheitsgründen.
Drohung einer kostenpflichtigen Anordnung
Das haben die beiden dann gemacht – trotz allen Unverständnisses. Ein paar Stängel mussten weichen. Bei Regen könnte es aber nach wie vor passieren, dass sich andere Zweige in dem ruhigen Wohngebiet Richtung Gehweg neigen. Umso größer die Überraschung dann, als einige Zeit nach dem Besuch auch noch ein Schreiben des Tiefbauamts ins Haus flatterte. „Über die Grenze Ihres Grundstücks ragen Pflanzenteile in öffentliche Verkehrsflächen“, heißt es da. Das gefährde die Verkehrssicherheit. Radfahrer und Fußgänger könnten sich verletzen, im „Begegnungsverkehr auch mit Kinderwagen“ könne es zu „Ausweichsituationen auf die Fahrbahn“ kommen. Garniert ist der Brief mit Fristsetzung und der Androhung, bei Widersetzen eine kostenpflichtige „schriftliche Anordnung“ zu erlassen.
Nun kennt man Grundstücke im Stadtgebiet, die komplett verwildert sind und tatsächlich Fußgänger auf die Straße zwingen, die Sicht an Kreuzungen oder auf Verkehrsschilder verdecken. Allerdings ist nichts davon bei dem kleinen Busch in Vaihingen der Fall. „Der Gehweg ist hier 2,25 Meter breit, die Stängel haben vielleicht einen halben Meter reingeragt“, sagt Bettina Waller. Man wundere sich, ob es denn keine Verhältnismäßigkeit mehr gebe und die Mitarbeitenden der Stadt nichts Wichtigeres zu tun hätten.
Die Stadt will zum konkreten Fall nichts sagen. Auch nicht, ob es zu der Beanstandung im Rahmen einer allgemeinen Kontrolle oder durch den Hinweis eines Anwohners oder Passanten gekommen ist. „Aus datenschutzrechtlichen Gründen geben wir zu einzelnen Vorgängen keine Auskünfte“, sagt ein Sprecher.
Im Tiefbauamt erläutert man allerdings, wie grundsätzlich kontrolliert wird. „Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht werden öffentliche Straßen, Wege und Plätze regelmäßig überprüft“, heißt es dort. Je nach Verkehrsbedeutung – Fußgängerzone, Gehweg, Radweg, Hauptverkehrs- oder Nebenstraße – sei ein Turnus im jeweiligen Bezirk festgelegt. In einer Nebenstraße wie der in Vaihingen erfolge eine Kontrolle mindestens drei Mal im Jahr. Das gelte auch für den Grünrückschnitt.
Wie das Amt vorgeht
Allerdings reagiert das Amt auch auf Hinweise. „Wenn in einem Jahr aufgrund eines starken Pflanzenwachstums neben den regulären Kontrollen verstärkt Beschwerden bei der Stadt eingehen, zum Beispiel in Form von Gelben Karten, muss diesen Beschwerden nachgegangen werden. Unter Umständen werden die Kontrollen dann in kürzeren Abständen durchgeführt“, heißt es dort.
Das Vorgehen im konkreten Fall sieht so aus: „Wird bei einer Privatperson festgestellt, dass beispielsweise Äste oder Hecken von ihrem Grundstück in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen und Fußgänger, insbesondere Schüler, behindern oder Verkehrsschilder bedecken, so wird der Eigentümer aufgefordert, innerhalb von drei Wochen den Rückschnitt durchzuführen“, so das Tiefbauamt. Erfolge dies nicht, so werde mit einem weiteren Schreiben die Aufforderung wiederholt und gegebenenfalls nach Ablauf einer weiteren Frist ein Rückschnitt seitens der Stadt gemacht. Die Kosten dafür trage dann der Grundstückseigentümer. In besonders heftigen Fällen sei sogar ein Bußgeld denkbar.
Zahl der Fälle verdreifacht
Dabei hat die Stadt immer häufiger mit solchen Fällen zu tun. „Die Anschreiben an Privatpersonen zum Thema Grünrückschnitt schwanken jährlich je nach Wachstum. Grundsätzlich haben die Aufforderungsschreiben in den vergangenen Jahren aber zugenommen“, heißt es beim Tiefbauamt. Und das deutlich. Die Zahl hat sich binnen fünf Jahren verdreifacht. Das liege auch an vereinfachten Meldewegen im Zuge der Digitalisierung.
An dem Grundstück in Vaihingen hätte man für all das Verständnis – wenn es denn nachvollziehbar wäre. Bettina Waller und Winfried Krauß fragen sich stattdessen, ob für das „Bambus-Delikt“ ein solcher bürokratischer Aufwand nötig gewesen wäre – wegen einiger Stängel, die sich bei Nässe nach vorne neigen.