Nichts ahnend nähert man sich seinem Auto – und stellt fest, dass jemand es touchiert hat. Der Ärger, aktuell in Großbottwar (Kreis Ludwigsburg), ist groß. Aber wie verhält man sich richtig?
Es ist wie jedes Mal, wenn die Polizei kommen muss wie an diesem Tag in Großbottwar. Der Ärger ist groß, denn ein Autobesitzer hatte seinen Wagen in der Grönerstraße am rechten Fahrbahnrand abgestellt. Jemand muss ihn in der Nacht zum Samstag mit seinem Fahrzeug touchiert haben.
Bei diesem klassischen Fall von Fahrerflucht entstand ein Schaden von 5000 Euro. Der Geschädigte könnte auf seinem Schaden sitzen bleiben, wenn der Täter nicht ermittelt wird. Die Polizei in Marbach bittet deshalb Zeugen, sich bei ihr zu melden unter der Telefonnummer 071 44 / 90 00 oder per E-Mail an marbach-neckar.prev@polizei.bwl.de.
Bundesweit werden nach Angaben einer Versicherung jährlich rund 500 000 solcher Delikte zur Anzeige gebracht. Versicherungen weisen darauf hin, dass eine Vollkaskoversicherung davor bewahren kann, den Schaden, der durch einen Dritten, der Fahrerflucht begangen hat, selbst zu tragen.
Wie verhält man sich richtig, um Unfallflucht zu vermeiden?
Wie aber verhält man sich richtig, wenn man selbst einen geparkten Wagen beschädigt? Grundsätzlich gilt laut der Versicherung HDI:1. Man muss mindestens 30 Minuten am Unfallort bleiben, falls der geschädigte Fahrer des anderen Wagens nicht da ist.
2. Nicht einfach zum nächsten Parkplatz fahren – auch das kann als Unfallflucht gewertet werden. Man muss sofort anhalten und nach Möglichkeit aussteigen.
3. Falls der Geschädigte nicht auftaucht, muss man den Unfall der Polizei melden. Es genügt laut Versicherung bereits ein Anruf, um der Meldepflicht nachzukommen.
4. Erst wenn die Polizei Bescheid weiß, darf ein Zettel mit den Kontaktdaten an die Windschutzscheibe des anderen Fahrzeugs befestigt werden.