In Konstanz wird der Hausschlüssel offenbar gerne als Druckmittel verwendet. Foto: StZ

Die Gewichte auf dem Grundstücksmarkt haben sich zu Gunsten der Verkäufer verschoben. Das nutzt auch die städtische Wohnbaugesellschaft in Konstanz aus – ohne schlechtes Gewissen.

Konstanz - In Konstanz ein Eigenheim zu finden, ist fast so schwer wie im Bodensee eine Auster zu fischen. Frank B. (Name geändert) weiß das und ist über seinen Coup natürlich auch dankbar. Und doch denkt er immer noch mit ein wenig Wut im Bauch an den Einzug in die neue, 650 000 Euro teure Doppelhaushälfte im Stadtteil Wollmatingen vor anderthalb Jahren zurück. „Der Verkäufer hat uns unter Druck gesetzt“, sagt B. Eigenmächtig habe dieser entschieden, dass bestimmte Absätze des Kaufvertrags einfach nicht zur Anwendung kämen. Solche Tricksereien hätte er nie erwartet. Schließlich handelte es sich bei seinem Verkäufer um die kommunale Konstanzer Wohnungsbaugesellschaft (Wobak).

Es war wenige Wochen vor dem geplanten Einzug, als der Chef der Wobak, Bruno Ruess, der Familie B. die Planänderung höchstpersönlich mitteilte. Erst wenn der gesamte Kaufpreis ohne Abzug überwiesen worden sei, könne die Wohnung am vereinbarten Termin übergeben werden, hieß es in einem Schreiben. Üblich ist das nicht. Im Vertrag stand es anders, und auch die landesweit gültige Bauträgerverordnung nennt ein anderes Prozedere. Demnach darf der Käufer fünf Prozent des Kaufpreises zurückhalten, bis alle Restarbeiten erledigt sind. Dies soll ihn unter anderem gegen eine plötzliche Pleite des Bauträgers absichern. Bei kommunalen Unternehmen kommt das eher selten vor. Ausgeschlossen ist es allerdings nicht, wie die Insolvenz der Singener Wohnbaugesellschaft GVV vor zwei Jahren belegt.

Doch alle Einwände von Familie B. halfen nichts. Man solle sich nicht so anstellen, hieß es nur. Die Wobak blieb hart und findet das Vorgehen auch weiterhin völlig in Ordnung. Schließlich habe man bei einer Vorbegehung alle Beanstandungen aufgenommen, um die Restarbeiten noch vor dem Übergabetermin erledigen zu können. Das klappte aber nicht, wie auch die Wobak einräumt. Es hätten „nicht alle festgestellten Punkte behoben werden“ können. So hing ein Rollladenkasten durch, ein Geländer war nicht montiert, am Schopf fehlte die Tür. Trotzdem werde man „Ihr Einverständnis vorausgesetzt bis zu diesem Tage die vollständige Ratenzahlung ansetzen“, schrieb Ruess. Andernfalls könne die Übergabe nicht erfolgen.

Zähneknirschend zahlte Familie B. „Die alte Wohnung war gekündigt, außerdem wollten wir noch vor Weihnachten einziehen“, sagt Frank B. Später stellte er fest, dass es seinen neuen Nachbarn nicht anders ergangen war. Alle mussten die komplette Summe bezahlen, um an die Schlüssel zu kommen. Überall bestanden noch mehr oder weniger gravierende Mängel. Offenbar verfährt die Wobak schon seit Jahren so, nachdem ein Hauskäufer die ausstehenden Raten nach dem Bezug nicht mehr hatte zahlen wollen.

Acht Parteien der neuen Wohnanlage wandten sich daraufhin gemeinsam an den Oberbürgermeister Uli Burchardt (CDU) als Aufsichtsratsvorsitzenden der städtischen Gesellschaft. Dessen Interesse an dem Fall sei aber, so empfand es zumindest Frank B., eher überschaubar gewesen. Die Abwicklung von Bauträgergeschäften liege im operativen Zuständigkeitsbereich der Geschäftsführung, die sein volles Vertrauen genieße, stellte Burchardt in seinem Antwortschreiben klar und fügte hinzu: Die Wobak habe eben „eine andere als in der Makler- und Bauträgerverordnung gewählt“. Frank B. hat für diesen Satz nur Sarkasmus übrig. „Stellen Sie sich vor, ich würde falsch parken und sagen, ich hätte eben eine andere als die vorgeschriebene Vorgehensweise gewählt.“ Der Vollzugsbedienstete würde sich wohl totlachen.

Jürgen Schrader vom Badischen Landesverband von Haus und Grund hält das Konstanzer Vorgehen schlicht für unzulässig. „Das ist wider allem, was üblich ist.“ Jedoch habe der Mangel an Baugrund in vielen größeren Städten des Landes die Gewichte auf dem Immobilienmarkt deutlich zu Gunsten der Verkäufer verschoben. „Man kann nur hoffen, dass derlei Beispiele nicht Schule machen.“ Die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft (SWSG) halte sich an die Vorgaben der Bauträgerverordnung, versichert deren Sprecher Peter Schwab.Jürgen Pflugfelder von der gleichnamigen Ludwigsburger Bauträgergesellschaft räumt ein, dass auch er versuche, die letzten Raten zusammenzuziehen. Allerdings müsse die Wohnung bei der Übergabe dann tatsächlich mängelfrei sei.

Juristisch scheint die Position der Wobak auf schwachen Beinen zu stehen. Der einzige Käufer in dem Neubaugebiet, der sich gegen die Vorauskasse wehrte, hat mittlerweile vor dem Landgericht – mit eineinhalbjähriger Verspätung – die Herausgabe der Schlüssel erstritten. Sinn der Regel sei es ja, dass nur bezahlt werde, was schon gebaut worden sei, urteilte das Gericht. Zudem würden sich manche Mängel erst nach dem Einzug herausstellen. Die Wobak hat Berufung eingelegt. Der Fall sei komplex und nicht übertragbar, sagt Hans-Joachim Lehmann, der Referent der Geschäftsführung. Die Konstanzer Praxis sieht er gewissermaßen als Notwehr. „Früher war eine Hausübergabe ein Festle, heute kommen die Leute mit dem Anwalt und schauen sich alles ganz genau an.“ (Az. A 3 O 182/15)