An Italiens Stränden ist es oft schwer, einen Abschnitt zu finden, der nicht wie hier verpachtet und bewirtschaftet wird. Foto: ANSA

An Italiens Stränden gehen Ordnungshüter gegen Handtuchwerfer vor. Wer sich nicht an die neue Regel hält muss zahlen.

Livorno - An Italiens Stränden soll wieder Ordnung herrschen. Am Wochenende griffen die Ordnungshüter in Marina di Cecina in der Nähe von Livorno deshalb zu. Nachts. 37 Klapp- und Liegestühle, 30 Schirme, etliche Handtücher und sogar Badeanzüge wurden beschlagnahmt – verteilt auf etwa 100 Meter Strandabschnitt. Das macht Dutzende Gesetzesbrecher. Denn an vielen Stränden Italiens, von der Toskana über die Abruzzen bis hin zu Kampanien und Kalabrien, ist es per Verordnung verboten, außerhalb der Öffnungszeiten eines öffentlichen Strands, also vor 8.30 Uhr meistens, dort seine Badeutensilien zu lagern und sich so für den kommenden Badetag den besten Platz zu sichern.

Allen Handtuchwerfern sei daher im Italienurlaub zur Zügelung geraten. Denn wer erwischt wird, zahlt. Und das nicht zu knapp: Bis zu 200 Euro kann der beste Badeplatz dann schon mal kosten – und der ist dann auch noch passé. Das Vergehen: Unerlaubtes Besetzen öffentlichen Raums und dessen Entziehung vom allgemeinen Gebrauch.

Die Regeln sollen auch die Badegäste schützen

Die Strände in Italien sind Staatseigentum – die Gemeinden können diese aber an Betreiber von Strandbars und -clubs verpachten. Was auch gerne gemacht wird. An beliebten Küstenabschnitten des Stiefellandes findet sich oft nur ein kleiner Strandabschnitt, der keinen Eintritt kostet und nicht von sauber aufgereihten Liegen mit dazugehörigem Schirmchen bevölkert ist. Umso ärgerlicher, wenn genau dort die Touristen in ihrer Panik, keinen Platz zu ergattern, ihrer Reservierwut freien Lauf lassen. Alte, tief verwurzelte Gewohnheiten seien das, heißt es aus der Behörde in Cecina – seit dem Boom des Massentourismus in Italien gehöre der Brauch des Handtuchwerfens nun mal zum Strandbild. Aber nicht nur unbelehrbaren Touristen soll mit den Verordnungen, die immer mehr Gemeinden erlassen, das Handtuch, äh, Handwerk gelegt werden.

Die Regeln dienen auch dem Schutz der Badegäste. Durch die nächtlichen Beschlagnahmungen gehe man schließlich auch gegen diejenigen vor, die an freien öffentlichen Stränden tagsüber illegal Liegen und Schirme an nichts ahnende Touristen vermieten. So wurden am Strand von Roseto Capo Spulico in der Region Kalabrien erst kürzlich 200 Schirme und Liegestühle eingesackt. Badegäste hatten sich beschwert, als sie den eigentlich öffentlichen und freien Strandabschnitt voll bestuhlt vorfanden – und sie keinen Platz mehr fanden, um das eigene Handtuch zu werfen.