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Mit Beginn des neuen Jahres winken den Bundesbürgern Entlastungen in zweistelliger Milliardenhöhe.

Berlin - Mit Beginn des neuen Jahres winken den Bundesbürgern Entlastungen in zweistelliger Milliardenhöhe. Zum 1. Januar steigt der steuerliche Grundfreibetrag von jährlich 7834 Euro auf 8004 Euro für Alleinstehende.

Der erste Steuersatz für Ledige mit 14 Prozent greift also bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen ab 8005 Euro.

Steuerentlastung gibt es auch, weil alle Eckwerte in der Tarifkurve verschoben werden. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent etwa gilt dann erst ab 52 882 Euro und nicht - wie zuletzt - ab 52 552 Euro. Hoteliers müssen für Einnahmen aus Übernachtungen nur noch den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent zahlen.

Von heute an können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung bis zu bestimmten Grenzen von der Steuer abgesetzt werden. Arbeitnehmer werden damit um 9,5 Milliarden Euro entlastet.

Der jährliche Kinderfreibetrag steigt von 6024 auf 7008 Euro. Das monatliche Kindergeld wird um je 20 Euro erhöht. Für das erste und zweite Kind zahlt der Staat 184 Euro monatlich, für das dritte Kind 190 Euro und vom vierten Kind an je 215 Euro.

Geschwister, Nichten und Neffen werden bei der Erbschaftsteuer entlastet. Für Firmenerben werden die Auflagen für den Erhalt von Arbeitsplätzen zur Steuerbefreiung gelockert. Zudem werden Elemente der Unternehmensteuerreform von 2008 korrigiert.

Die in der Wirtschaftskrise als Puffer gegen Entlassungen bewährte Kurzarbeiter-Regelung wird um ein Jahr verlängert. Kurzarbeitergeld, das 2010 erstmals beantragt wird, kann dann aber nur noch maximal 18 Monate lang bezogen werden. Aktuell sind es bis zu zwei Jahre.

Die Pflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt von 48 600 Euro auf 49 950 Euro pro Jahr. Wer drei Jahre lang oberhalb dieser Schwelle verdient, kann in die private Krankenversicherung wechseln.

Die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung steigen; bei der Pflegehilfe etwa die Pflegestufe 1 von 420 auf 440 Euro, Stufe 2 von 980 auf 1040 Euro, Stufe 3 von 1470 auf 1510 Euro.

Als eine unmittelbare Reaktion auf die Finanzkrise müssen Banken künftig Beratungsgespräche über Geldanlagen protokollieren und das Protokoll dem Kunden aushändigen. Schadenersatzansprüche verjähren nicht mehr wie bisher drei Jahre nach Vertragsschluss.

Es gibt auch zusätzliche Belastungen: Besserverdiener werden monatlich etwa 18 Euro mehr an Sozialabgaben zahlen müssen. Das bringt die zum Jahreswechsel übliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen mit sich. Sie folgen der Entwicklung der Einkommen.

In der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze um jeweils 100 Euro auf monatlich 5500 Euro im Westen und 4650 Euro im Osten. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung wird die Grenze einheitlich um 75 Euro auf 3750 Euro nach oben verschoben.