Die Republik Österreich hatte der Hausbesitzerin bisher 310 000 Euro für das zweistöckige Haus samt Garagen und Parkplatz bezahlt. Foto: dpa

Zank um das Geburtshaus von Adolf Hitler: Nach der Enteignung der Besitzerin des Hitler-Hauses möchte der Anwalt der ehemaligen Hausbesitzerin eine millionenschwere Entschädigung erwirken.

Braunau am Inn - Im Rechtsstreit um Hitlers Geburtshaus in Braunau am Inn strebt der Anwalt der ehemaligen Hausbesitzerin eine millionenschwere Entschädigung wegen der Enteignung an. „Ziel sind ganz klar 1,5 Millionen Euro“, bekräftigte der Salzburger Rechtsanwalt Gerhard Lebitsch. Ein Gutachter hatte beim Prozess vor dem Landesgericht Ried im Innkreis für die Immobilie eine Wertspanne von 810 000 Euro bis 1,5 Millionen Euro ermittelt. Ein Urteil wird laut Gerichtssprecher „wahrscheinlich im Januar“ gefällt. Der spätere Diktator Adolf Hitler (1889-1945) hatte seine ersten Lebensmonate in einer Wohnung des Hauses verbracht.

310 000 Euro bezahlt

Die Republik Österreich hatte der Hausbesitzerin bisher 310 000 Euro für das zweistöckige Haus samt Garagen und Parkplatz bezahlt. Das sei viel zu wenig, meint der Anwalt. „Beim Parkplatz handelt es sich um die einzige nennenswert große innerstädtische Parkfläche“, sagte Lebitsch der Deutschen Presse-Agentur. Außerdem berücksichtige die Entschädigung den besonderen Wert nicht, der sich aus der Höhe früherer Mietzahlungen und dem Charakter als historischer Ort ergebe.

Eine juristische Klärung ist nach bisherigen Angaben aus dem Innenministerium eine Voraussetzung zur Einleitung eines internationalen Architektenwettbewerbs. Dieser soll nach Empfehlung einer Historikerkommission eine „tiefgreifende Umgestaltung“ des Gebäudes einleiten, um endgültig auszuschließen, dass das Haus eine Pilgerstätte für Neonazis werden könnte.