Diesem eindeutigen Zeichen zum Anhalten müssen Verkehrsteilnehmer nachkommen. Foto: Gerhard Se/bert

Wenn Polizeibeamte Fahrzeuge anhalten, kann einiges schiefgehen. Wir haben bei den Ordnungshütern und dem ADAC nachgefragt, wie man sich richtig verhält.

Selbst unbescholtenen Zeitgenossen rutscht durchaus das Herz in die Hose, wenn sie ein Blaulicht leuchten oder einen Polizisten auf sich zugehen sehen. Und manchem brennt gar die Sicherung durch, weil ihm das Adrenalin und teilweise Alkohol durch die Adern rauscht. Ärger hat sich jüngst ein junger Mann bei einer Kontrolle in Schwaikheim eingehandelt, der die Beamten mit dem Handy gefilmt hat. Sein Telefon wurde beschlagnahmt. Ein 55-Jähriger in Winterbach wiederum flüchtete vor einer Kontrolle und prallte mit dem Auto gegen ein Verkehrsschild.

Aber das alles geht natürlich entspannter. Wir haben uns bei Experten umgehört und um Ratschläge gebeten, was hilfreich ist, wenn es mal wieder bei einer Fahrt heißt: „Führerschein und Fahrzeugpapiere, bitte!“

Welche Arten der Fahrzeugkontrolle gibt es? Es gibt anlassbezogene Verkehrskontrollen, wenn die Polizei einen konkreten Verkehrsverstoß festgestellt hat und daraufhin ein Fahrzeug inspiziert. Zudem sind nach der Straßenverkehrsordnung (Paragraf 36, Absatz 5) allgemeine Verkehrskontrollen zur „Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen“ erlaubt. Das Zeichen zum Anhalten kann auf verschiedene Weise erfolgen; etwa durch Handzeichen, Winkerkelle, rote Leuchte oder Laufschrift am Einsatzfahrzeug. Ob ein Beamter seine Mütze aufhat oder nicht, spielt keine Rolle.

Was passiert, wenn man nicht anhält?

Der Aufforderung, anzuhalten oder einem Polizeifahrzeug nachzufahren, sollte unbedingt Folge geleistet werden. Bei Missachtung drohen 70 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. Unabhängig davon ist es nicht ratsam, eine Aufforderung zur Kontrolle zu ignorieren. Denn dies wird erst recht das Interesse der Polizei wecken und sich wahrscheinlich auf die Stimmung während der Kontrolle negativ auswirken.

Wie signalisiert man, dass man anhalten möchte? Muss man etwa eine Vollbremsung einleiten?

Bei der nächstmöglichen Gelegenheit anhalten und dies der Polizei durch Blinken oder langsameres Fahren anzeigen, rät Robert Kauer vom Polizeipräsidium Aalen. Wo diese Gelegenheit ist, hängt wiederum vom Einzelfall und den örtlichen Begebenheiten ab.

Wie verhalte ich mich bei einer Fahrzeugkontrolle korrekt?

Grundsätzlich gilt: Ruhe bewahren. Bei der Kontrolle sollten sich Autofahrer immer so verhalten, dass sich die Polizisten nicht bedroht fühlen, empfiehlt Julian Häußler vom Automobilclub ADAC. Man sollte zum Beispiel nachts bei eingeschalteter Innenbeleuchtung im Wagen warten, bis man von den Polizisten angesprochen wird. Robert Kauer ergänzt, den Anweisungen der Beamten Folge zu leisten und erst auszusteigen, wenn man dazu aufgefordert wird.

Welche Papiere und anderen Dinge muss man im Auto mitführen, und was kostet ein Verstoß, wenn dem nicht so ist?

Führerschein und die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) müssen im Original mitgenommen werden und auf Nachfrage ausgehändigt werden. Auch eine beglaubigte Kopie reicht als Ersatz für die Originalpapiere nicht aus. Mitzuführende Gegenstände wie etwa Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten sind gemäß Paragraf 31 b der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) auf Verlangen vorzuzeigen. Wird der Aufforderung nicht nachgekommen oder fehlen diese Gegenstände, kann ein Verwarnungsgeld verhängt werden. Fehlen Fahrzeugpapiere oder der Verbandkasten, beträgt das Verwarnungsgeld 10 Euro; bei fehlendem Warndreieck und Warnweste sind es 15 Euro.

Die Beamten wollen das Auto samt Kofferraum und Innenraum untersuchen. Geht das denn so einfach?

Man muss nicht mitwirken, wenn die Polizei das Fahrzeug technisch untersucht. Eine Durchsuchung des Fahrzeugs ist jedoch nur bei Verdacht einer Straftat möglich, erklärt Julian Häußler. Gegenstände, die im Auto verboten sind, wie etwa sogenannte Blitzer- oder Radarwarner, dürfen die Beamten sofort sicherstellen.

Auf welche Fragen der Beamten muss man antworten?

Auf informative Fragen, etwa wo man herkommt, muss man nicht antworten, sagt der Fachmann vom ADAC. Personalien müssen jedoch bekannt gegeben, Fahrzeugpapiere und Führerschein ausgehändigt werden. Bei Verdacht auf eine Verkehrsstraftat oder Ordnungswidrigkeit muss sich keiner zum Vorwurf äußern. Bleibt die Belehrung durch die Polizei hierüber aus, kann die Aussage des Fahrers später nicht oder nur sehr eingeschränkt gegen ihn verwendet werden. In jedem Fall sollte sich jeder überlegen, ob und wie er sich zu einem Vorwurf äußert. Oft empfiehlt es sich, darauf hinzuweisen, dass man erst juristischen Rat einholen möchte.

Muss man einem Schnelltest auf Alkohol und andere Drogen zustimmen? Was passiert denn, falls man sich weigert?

Niemand ist verpflichtet, einer Atemalkoholmessung oder einem Drogenschnelltest zuzustimmen. Verweigert der Fahrer dies und hat die Polizei den Verdacht, dass der Fahrer unter Alkohol- und Drogeneinfluss steht, wird ihn die Polizei allerdings für die Blutabnahme zur Wache mitnehmen. Wer weder Alkohol noch Drogen konsumiert hat, sollte dem Test zustimmen, um so schnell wie möglich weiterfahren zu können.

Dürfen die Beamten spezielle Tests einfordern, etwa: „Laufen Sie auf der Linie, stehen Sie auf einem Bein?“

Man muss nur seine Identität bekannt geben sowie Führerschein und Fahrzeugpapiere aushändigen, sagt Julian Häußler. Darüber hinaus ist man zu keiner aktiven Mitwirkung bei der Verkehrskontrolle verpflichtet, wie mit dem Finger die Nasenspitze berühren.

Darf man die Beamten beim Einsatz mit meinem Handy aufnehmen? Hier weisen sowohl Polizei als auch ADAC darauf hin, dass nach Einzelfall entschieden werden muss. Grundsätzlich teilt der ADAC mit, dass nach der Datenschutzgrundverordnung das Filmen nur bei berechtigtem Interesse zulässig wäre. Es dürfte indes fraglich sein, ob die bloße Vermutung, dass der Polizist gegen Vorschriften verstößt, eine Aufnahme des ganzen Geschehens rechtfertigt. Unabhängig davon greife Paragraf 201 des Strafgesetzbuches (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes). Auch wenn man das Filmen der Polizeikontrolle für zulässig erachtet, darf kein Ton darauf sein, sonst befindet man sich im Bereich des nichtöffentlich gesprochenen Wortes, so Julian Häußler. Nach Paragraf 201 Absatz 5 kann der Tonträger eingezogen werden. Von daher ist das Vorgehen der Polizei nachvollziehbar, das Gerät zu beschlagnahmen.

Kann man den Polizisten auffordern, die Bodycam anzuschalten? Bodycams dienen dem Schutz der Polizisten. Also werden sie meist nur benutzt, wenn es Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und kritische Situationen gibt – und nicht, um ein Gespräch aufzuzeichnen. Somit gibt es auch keinen Anspruch, ein solches Gespräch aufzunehmen.