Im baden-württembergischen Innenministerium und beim Gemeindetag fällt die Reaktion bezüglich der acht Gemeinden, die einen Austritt aus dem Landkreis Göppingen erwägen, zurückhaltend aus.
Nach wie vor beschäftigen sich die Gemeinderäte von Geislingen, Böhmenkirch, Bad Überkingen, Deggingen, Bad Ditzenbach, Wiesensteig, Mühlhausen und Drackenstein mit einer wichtigen Zukunftsfrage: Sollen sie nach dem Aus für die Geislinger Helfenstein-Klinik einen Landkreiswechsel weiterverfolgen? Einzig Hohenstadt hat sich inzwischen dagegen entschieden. In Bad Ditzenbach stand das Thema in der Sitzung am vergangenen Donnerstag auf der Tagesordnung; doch die Räte beschlossen, noch keine Entscheidung zu treffen und sich zuerst mit den anderen Kommunen auszutauschen. Während im Filstal und auf der Alb hitzig diskutiert wird, reagiert man im Innenministerium und beim Gemeindetag auf Nachfrage mit auffällig viel Zurückhaltung auf das Thema.
Wechselwünsche kommen nicht oft vor
Dass eine Gemeinde erwägt, einen Landkreis zu wechseln – das kommt nicht oft vor in Baden-Württemberg, sagt ein Sprecher des Gemeindetags, der die Interessen von 1063 Städten und Gemeinden im Land vertritt. Es handle sich um „ein wirklich sensibles Thema“. Wie bewertet der Verband den Umstand, dass im Kreis Göppingen gleich acht Gemeinden dermaßen frustriert sind, dass sie erwägen, ihren Landkreis zu verlassen? „Aus verbandspolitischen Gründen“ sei eine konkrete Aussage „zu diesem Einzelfall nicht möglich“, betont der Verbandssprecher auf telefonische Anfrage weiter und verweist auf eine schriftliche Stellungnahme. Verwundert den Gemeindetag, dessen Führungsriege und Mitglieder der Wechselwunsch der acht Gemeinden? „Ich möchte nicht sagen, dass es uns verwundert, weil dies eine Bewertung der Situation darstellen würde.“
Auch in seiner offiziellen Stellungnahme bemüht sich der Gemeindetag um neutrale Formulierungen, die keinen Spielraum für Spekulationen zulassen. Etwaige Überlegungen in Städten und Gemeinden, Landkreis zu wechseln, seien Angelegenheiten, die der kommunalen Selbstverwaltungshoheit obliegen, heißt es in dem Schreiben. Die Überlegungen könnten nur vor Ort in den jeweiligen kommunalpolitischen Zusammenhängen diskutiert und bewertet werden. Zugleich sei zu beachten, dass Gebietsänderungen einer gesetzlichen Regelung bedürften und durch „Gründe des öffentlichen Wohls“ gerechtfertigt sein müssten. Dies ergebe sich aus Artikel 74 der Landesverfassung und Paragraf 7 der Landkreisordnung.
Hohe verfassungsrechtliche Hürden
Auch im Innenministerium des Landes geht man nicht auf den konkreten Fall im Landkreis Göppingen ein. Stattdessen wird auf die bürokratischen Hürden verwiesen. „Ein Wechsel von Gemeinden in einen anderen Landkreis würde eine Änderung der Grenzen zweier Landkreise bedeuten“, betont ein Ministeriumssprecher. Die verfassungsrechtlichen Hürden dafür seien sehr hoch – solche Gebietsänderungen bedürften eines Gesetzes und müssten durch Gründe des öffentlichen Wohls gerechtfertigt sein. Dazu zählen die „Steigerung der Leistungsfähigkeit von Kommunen, Effizienz der kommunalen Aufgabenerledigung, Sicherung der Solidität kommunaler Haushalte, raumordnerische Aspekte oder Sicherung einer umfassenden Daseinsvorsorge“.
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Ohne ein Wort zur Situation im Filstal und auf der Alb zu verlieren, heißt es aus Stuttgart weiter: „Ganz allgemein sieht die Landesregierung keinen Änderungsbedarf im Hinblick auf den Zuschnitt der Landkreise in Baden-Württemberg“. Die vorhandenen räumlichen Strukturen würden sich als bewährte Grundlage für eine leistungsfähige öffentliche Verwaltung erweisen und als stabiler Rahmen für eine örtliche Gemeinschaft, mit der sich die Bürger identifizieren können. „Umfassendere Aufgaben können in den bestehenden Gebietszuschnitten gegebenenfalls mit interkommunaler Zusammenarbeit gut bewältigt werden.“
Bis jetzt wurde der Wunsch nicht ans Ministerium herangetragen
„Bislang gab es in Baden-Württemberg keinen Fall, in dem eine Gemeinde den Landkreis wechselte“, verdeutlicht der Ministeriumssprecher. Zwar wollte die Mehrheit der Menschen in der Stadt Bad Herrenalb im Jahr 2018 vom Landkreis Calw in den Landkreis Karlsruhe wechseln, was sie damals auch in einem Bürgerbegehren kundtaten. Der Landtag von Baden-Württemberg aber lehnte das Bürgerbegehren der Stadt Bad Herrenalb ab. Ein Wechselwunsch aus dem Landkreis Göppingen jedenfalls ist an das Innenministerium bisher noch nicht herangetragen worden.
Direktwahl des Landrats?
Modus
In der Diskussion über das Aus der Helfenstein-Klinik und einen Landkreiswechsel ist in vielen Gemeinderatssitzungen die Landratswahl in Baden-Württemberg mit der in Bayern verglichen worden. Während die Bürger in Bayern den Landrat direkt wählen können, wählt der Kreistag den Landrat in Baden-Württemberg.
Änderung
Die Wähler im Land haben also nur indirekt Einfluss auf die Wahl des Landrats. Das soll auch so bleiben, heißt es aus dem Innenministerium. „Bezüglich der Direktwahl des Landrats erkennen wir weder in der landespolitischen Zielsetzung noch in der breiten gesellschaftlichen Diskussion eine Notwendigkeit für eine Änderung des seit Inkrafttreten der Landkreisordnung bestehenden Prinzips der mittelbaren Wahl“, lautet die Stellungnahme.