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Falscher Bindestrich im Fahrzeugschein kommt Autofahrer in Italien teuer zu stehen.

Rom/Stuttgart - Wer im Ausland mit dem Auto unterwegs ist, weiß, dass er sich besser nichts zu Schulden kommen lässt. Bußgelder sind meist um ein Vielfaches höher als hierzulande. Italien ist da keine Ausnahme. Wer 20 km/h zu schnell fährt und erwischt wird, berappt mindestens 160 Euro (in Deutschland kostet dasselbe Vergehen 35 Euro).

Die 160 Euro für zu schnelles Fahren sind aber nichts im Vergleich zu den 500 Euro, die Carabinieri einem deutschen Autofahrer für einen unzulässigen Bindestrich im Fahrzeugschein abgeknöpft haben. Zumindest wabert diese Geschichte seit Tagen durch diverse Verkehrsforen im Internet. Andere Urlauber wollen ähnliche Erfahrungen in Italien und in Österreich gemacht haben.

Neue Euro-Kennzeichen haben keinen Bindestrich

Doch was hat es mit dem Bindestrich auf sich? Die Polizisten bemängelten demnach die mangelnde Übereinstimmung zwischen dem im Fahrzeugschein eingetragenen und dem am Fahrzeug angebrachten Kennzeichen. Im Fahrzeugschein war ein Bindestrich zu viel – bzw. auf dem Nummernschild einer zu wenig. Die Erklärung: Die zwischen 1994 und 2000 eingeführten Euro-Kennzeichen werden ohne Trennstrich ausgeliefert. Zum Beispiel S  TN 1234. Bei den alten Kennzeichen waren Ortskennzeichnung und die nachfolgende Buchstabenkombination noch mit einem „–“ getrennt.

Auf Grund automatischer Erfassung wird der Bindestrich jedoch noch immer in den Fahrzeugschein mit aufgenommen, erklärt das Landratsamt Tübingen stellvertretend für alle anderen Zulassungsstellen in Deutschland. Seit man um die Vorfälle aus Italien wisse, wird der Bindestrich nicht mehr eingedruckt. Das Landratsamt empfiehlt deshalb allen Autofahrern einen Blick in den Fahrzeugschein. Änderungen werden zum Kulanzpreis von einem Euro vorgenommen. Andere Zulassungsstellen verlangen hingegen den vollen Umschreibungspreis in Höhe von 9,70 Euro.

Die 500 Euro sind laut ADAC nicht rechtens

Doch immer noch besser als 500 Euro – unter dem Vorbehalt, dass es sich bei den Abzock-Berichten nicht um Urlauber-Garn handelt. Die Automobilclubs ADAC und ACE konnten die Vorfälle bislang nicht verifizieren. Abfragen bei ihren Partnerclubs in Österreich und Italien hätten keine Aufklärung erbracht. Ausschließen will aber niemand etwas.

ADAC wie ACE raten Autofahrern in solchen Fällen, erst einmal zu zahlen. Auf jeden Fall sollten sie sich aber einen Beleg geben lassen und sich danach einen Anwalt nehmen oder sich an ihren Auslandsrechtsschutz wenden. Das Vorgehen der Polizisten ist nach Ansicht des ADAC auf keinen Fall rechtens – das Auto wurde schließlich ordnungsgemäß zugelassen.

Italienische Behörden geben sich zurückhaltend

Die Geschichte hat sich bis zu italienischen Einrichtungen in Deutschland herumgesprochen. Bei der Zentrale für Tourismus in Frankfurt spricht man verlegen von einem „heiklen Fall“. Man stehe „mit dem Verkehrsministerium in Rom in Kontakt“. Was aber dauern könne. Die Botschaft in Berlin verweist ebenfalls auf die Behörden in Italien, von denen noch keine Informationen vorlägen. Gestern war Ferragosto – einer der höchsten Feiertage Italiens.