Der radikale Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen ist mit einer Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. (Symbolbild) Foto: dpa

Scheitern der Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: Der Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen muss in Straßburg eine Niederlage einstecken. Er darf auch weiterhin Abtreibungen nicht mit dem Holocaust vergleichen.

Straßburg - Der radikale Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen ist mit einer Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Deutsche Gerichte hätten dem Mann zurecht in mehreren Fällen verboten, Abtreibungen als Mord zu bezeichnen und mit dem Holocaust zu vergleichen, urteilten die Straßburger Richter am Donnerstag (Beschwerdenummer 3682/10 und andere). Der in Weinheim (Rhein-Neckar-Kreis) lebende Aktivist kann das Urteil innerhalb von drei Monaten anfechten.

Zwar sei durch die Einstweiligen Verfügungen Annens Recht auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt worden. Aber das war den Richtern zufolge gerechtfertigt: Die drastischen Aussagen des Aktivisten im Zusammenhang mit einzelnen Ärzten hätten als persönliche Angriffe verstanden werden können. Damit hätte er Hass und Aggression auf die Mediziner auslösen können. Laut dem Straßburger Urteil haben die deutschen Gerichte die Rechte der Ärzte und die des Abtreibungsgegners richtig gegeneinander abgewogen.

Abtreibungen als Mord bezeichnet

Annen hatte im Zuge seiner Kampagnen wiederholt auf Webseiten oder Flugblättern Abtreibungen als Mord bezeichnet und mit dem Holocaust verglichen. Mehrere Ärzte hatten vor Gericht erreicht, dass Annen ihre Namen in diesem Kontext nicht mehr öffentlich nennen darf. Dagegen hatte Annen sich in Straßburg unter Berufung auf sein Recht auf freie Meinungsäußerung gewehrt.