Alle 298 Insassen der Passagiermaschine kamen bei dem Abschuss ums Leben. Foto: dpa

Der Abschuss der Passagiermaschine MH17 über der Ostukraine sorgte 2014 für internationales Entsetzen. Die Niederlande und Australien machten Russland verantwortlich. Nun sollen vier Männer vor Gericht gestellt werden.

Nieuwegein - Fünf Jahre nach dem Abschuss der Passagiermaschine MH17 über der Ukraine sind in den Niederlanden vier Verdächtige angeklagt worden. Die drei Russen und ein Ukrainer sollten wegen Mordes vor Gericht gestellt werden, sagte der Chef der niederländischen Polizei, Wilbert Paulissen, am Mittwoch.

Alle 298 Insassen der Boeing 777 waren ums Leben gekommen, als sie am 17. Juli 2014 auf dem Flug von Amsterdam nach Kuala Lumpur von einer Rakete getroffen wurde. Zu diesem Zeitpunkt bekämpften sich in der Ostukraine gerade Soldaten der Regierung und prorussische Rebellen.

Bei den Angeklagten handelt es sich um die Russen Igor Girkin, Sergej Dubinski und Oleg Pulatow sowie den Ukrainer Leonid Kharchenko.

Russland hat jegliche Verantwortung abgestritten

„Das ist, worauf wir gehofft haben. Es ist ein guter Start“, sagte Silene Fredriksz-Hoogzand, die ihren Sohn Bryce bei dem Unglück verloren hatte. Dass die Verdächtigen für das Verfahren, das am 9. März 2020 beginnen soll, in die Niederlande kommen würden, glaube sie aber nicht.

Ein Ermittlerteam aus den Niederlanden, Malaysia, Australien, Belgien und der Ukraine erklärte im vergangenen Jahr, das Buk-Raketensystem für den Abschuss der MH17 stamme von einer russischen Militäreinheit mit Sitz in Krusk. Russland hat jegliche Verantwortung für das Geschehen stets abgestritten und sagte 2018, die Rakete stamme vom ukrainischen Arsenal.

Russen können nur in der Heimat juristisch verantwortlich gemacht werden

Die Ermittlungen in dem Fall kamen nur langsam voran. Die Ermittler baten mögliche Zeugen im Herbst 2016, bei der Identifizierung von zwei Männern zu helfen, die in den Tagen vor dem Abschuss in abgefangenen Tonaufnahmen über Bewegungen eines Konvois in der Region sprachen. Unter anderem hieß es, die Männer hätten unter den Kampfnamen „Orion“ und „Delfin“ miteinander kommuniziert.

Es bleibt abzuwarten, ob irgendeiner der Angeklagten für den Prozess erscheinen wird. Die russische Verfassung verbietet die Auslieferung von Staatsbürgern ins Ausland. Danach können Russen für Verbrechen im Ausland lediglich in der Heimat juristisch verantwortlich gemacht werden.