Baden-Württembergs Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) stellt bürokratische Entlastungen für Betriebe in Aussicht. Foto: dpa

Der Südwesten fordert eine einfachere Abschreibung für Möbel oder Laptops. Die Landesregierung bringt im Bundesrat einen Antrag ein. Die Bundesregierung ist dagegen. Wie geht es weiter?

Berlin - Die Mehrheit der Landesfinanzminister ist sich einig, dass Betriebe und Selbstständige von Bürokratie befreit werden sollen. Auf Initiative der baden-württembergischen Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) stimmt der Bundesrat an diesem Freitag über eine Steuerinitiative ab, die für Unternehmen und Selbstständige von Belang ist. Sitzmann will erreichen, dass beispielsweise Laptops, Mobiltelefone und Büromöbel künftig bis zum Wert von 1000 Euro sofort im Jahr der Anschaffung abgeschrieben werden können. Bisher liegt die Grenze bei 800 Euro. Die Mehrheit der Länderfinanzminister steht hinter dem Antrag aus dem Südwesten. Es wird sich im Bundesrat zeigen, ob die Landesregierungen dem Votum ihrer Finanzminister folgen. Die Chancen stehen gut.

Kleine Änderung mit Folgen für die Betriebe

Die kleine Änderung hätte Folgen für die Betriebe: Bisher können so genannte geringwertige Wirtschaftsgüter bis zum Wert von 800 Euro sofort abgeschrieben werden. Liegt der Wert darüber, muss er über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Sitzmann will mit der 1000-Euro-Grenze erreichen, dass mehr Güter sofort abgeschrieben werden können. „Wir wissen von Unternehmen und Selbstständigen, dass für sie der Bürokratieabbau an erster Stelle steht“, sagte Sitzmann unserer Zeitung. Dazu könne die Finanzverwaltung einen Beitrag leisten.

Findet der Antrag im Bundesrat und im Bundestag eine Mehrheit, müssten die Unternehmen nicht mehr so viele Abschreibungslisten führen. Mit der Sofortabschreibung verbessert sich auch die Liquidität der Betriebe, da sie steuerlich zunächst mehr geltend machen können. „Ich hoffe, dass die Bundesregierung unser Anliegen unterstützt“, sagte Sitzmann. Doch aus Berlin kommt Gegenwind.

Das Bundesfinanzministerium erklärte auf Anfrage, dass die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter im vergangenen Jahr von 410 auf 800 Euro verdoppelt worden ist. „Dadurch wurde eine deutliche Entlastung für die Steuerpflichtigen erreicht“, erklärte das Ressort. „Für eine erneute Anhebung der Grenze in zeitlich so kurzem Abstand sind keine sachlichen Gründe erkennbar“, so das Bundesfinanzministerium.

Allerdings ist damit das letzte Wort nicht gesprochen. Die Länderinitiative zielt darauf ab, die Regelung mit dem Jahressteuergesetz zu behandeln. Über dieses Gesetz wird im Bundestag in der kommenden Woche erstmals beraten. Im November soll darüber abgestimmt werden. Damit bleibt Zeit für Verhandlungen. Die Unionsfraktion hatte schon im vergangenen Jahr versucht, die Grenze auf 1000 Euro anzuheben. Damals war sie am Widerstand der SPD-Bundestagsfraktion gescheitert. Das erklärt auch, warum das SPD-geführte Bundesfinanzministerium bei diesem Vorhaben bremst.

Land sieht Chance auf weniger Bürokratie

Dass die Anhebung der Grenze auf 1000 Euro die Betriebe von bürokratischen Lasten befreien würde, ist eindeutig. Das liegt daran, dass es neben der Sofortabschreibung noch eine weitere Möglichkeit für die Betriebe gibt: Sie können nach dem geltenden Recht Wirtschaftsgüter im Wert von 250 bis 1000 Euro in einen Sammelposten aufnehmen und über fünf Jahre hinweg abschreiben. Das wird Poolabschreibung genannt. Diese Möglichkeit blieb trotz der Gesetzesänderung im vergangenen Jahr weiter bestehen. Im Vergleich zur Sofortabschreibung bedeutet das aber einen höheren Verwaltungsaufwand, argumentieren Länder wie Baden-Württemberg. Deshalb plädiert Sitzmann dafür, mit der erhöhten Wertgrenze die Poolabschreibung überflüssig zu machen. Dies sei eine Chance für weniger Bürokratie. Aktuelle Untersuchungen von Forschungsinstituten belegen, dass zwei Drittel der befragten Unternehmen im Abbau der Steuerbürokratie eine hohe Priorität sehen.