Der Sonderstab Gefährliche Ausländer hat noch nie so viele Straftäter abgeschoben wie im vergangenen Jahr. Die Arbeit ist mühsam und langwierig.
Es sind Geschichten wie die des Mannes aus Kamerun, die den Sonderstab Gefährliche Ausländer in Atem halten. 2018 wurde die heute beim Justizministerium angesiedelte Einheit gegründet, um straffällig gewordene Ausländer abzuschieben. Der Fall des Kameruners liegt seit 2019 auf dem Schreibtisch, im vergangenen Jahr nun endlich hat der Mann hat Baden-Württemberg verlasen.
Mehrfach verschiedene Botschaften besucht
Mit 16 Jahren war er im Jahr 2000 eingereist, schnell kamen erste Jugendstrafen, später Haftstrafen wegen Kapitaldelikten. Das Problem: die Identitätsfeststellung. Wohnungsdurchsuchungen mit Datenspürhunden und eine umfangreiche Aufarbeitung der Sprachnachrichten auf dem Handy ließen schließlich vermuten, dass er aus Kamerun stammen könnte, auch Nigeria war im Bereich des Möglichen. Mehrfach wurden die Beamten der Sonderkommission in beiden Botschaften vorstellig, ehe Kamerun die für eine Ausreise notwendigen Papiere ausstellte. Es sei „unbefriedigend“, dass alles so lange gedauert habe, sagt der für Migration im Justizministerium zuständige Staatssekretär Siegfried Lorek (CDU). Allerdings sei es noch unbefriedigender, wenn seitens des Staates nichts geschehen wäre „und der Mann weitere Straftaten begangen hätte“.
Der Kameruner war einer von 122 Abgeschobenen, die im vergangenen Jahr nach der Arbeit des Sonderstabes das Land verlassen mussten. So viele Abschiebungen gab es in der Geschichte des Sonderstabes noch nie. Hinzu kommen 19 so genannte kontrollierte Ausreisen, bei denen den ausreisepflichtigen Personen sehr intensiv nahegelegt werde zu gehen. Anders als die US-amerikanische Abschiebepolizei ICE fühle man sich dabei dem Rechtsstaat verbunden, sagt Lorek. Da brauche manches seine Zeit.
Ohne Pass ist die ausreise unmöglich
Dabei ist es immer wieder die Klärung der Identität, die viel Zeit und Ressourcen verschlingt. Von 24 159 ausreisepflichtigen Ausländern, die sich derzeit in Baden-Württemberg befinden, haben mehr als ein Drittel deswegen eine Duldung, weil Reisedokumente fehlen oder keine Klarheit über die Herkunft herrscht. Übertragen auf die deutlich kleinere Gruppe von ausreisepflichtigen Straftätern gilt im Verhältnis das Gleiche.
Bei den 33 syrischen Straftätern, die sich derzeit im Südwesten befinden und ausreisepflichtig sind, ist die Identität klar, aber die Abschiebungen nach Syrien stehen nach dem Ende des Bürgerkrieges dort erst am Anfang. Vor wenigen Wochen wurde der erste Straftäter aus Baden-Württemberg nach Damaskus geschickt. Er hoffe, dass sich in diesem Bereich nun vieles normalisiere, sagt Siegfried Lorek.