DUH-Chef Jürgen Resch: Seine Organisation ist vor Gericht meist erfolgreich – auch vor Verwaltungsgerichten, die über Diesel-Fahrverbote entscheiden. Foto: dpa

Was haben Autohändler und die Landesregierung gemeinsam? Sie verlieren fast all ihre Prozesse gegen die Deutsche Umwelthilfe. Nun prüfen die obersten Richter, wie rechtskonform deren eigenes Finanzgebaren ist.

Stuttgart - Wenn das Faxgerät Blätter mit dem Briefkopf der Deutschen Umwelthilfe ausstößt, ist der Tag für einen Autohändler meist gelaufen. Bei Thomas Ritter (Name geändert), Inhaber eines Autohauses im Rems-Murr-Kreis, war der 3. Mai 2016 so ein Tag. „Unterlassungsanspruch zu Verstößen gegen die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung“ stand in fetten Lettern unter dem fünfseitigen Schreiben. „Uns ist der nachstehend geschilderte Wettbewerbsverstoß Ihrer Firma bekannt geworden“, prangt weiter unten auf dem Brief. Auf den Webseiten des Autohauses werde für einen Motor geworben, allerdings fehlten die Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emissionen. Neben einer Kostenrechnung über 229,34 Euro liegt dem Schreiben eine vorgedruckte Unterlassungserklärung bei, wonach Ritter sich verpflichten soll, in seinem Leben nie wieder einen solchen Verstoß zu begehen. Zugleich soll er sich unwiderruflich bereit erklären, „für jeden Einzelfall der Zuwiderhandlung eine an die Deutsche Umwelthilfe zu zahlende Konventionalstrafe von 10 000 Euro“ zu übernehmen.