Die Umwelthilfe ist bei Autohäusern verhasst, weil sie sie mit Klagen übersät. Der Bundesgerichtshof hat dem Verein nun recht gegeben. Doch wie lange die Privilegien der DUH noch zu halten sind, ist zweifelhaft, meint unser Kommentator Markus Grabitz.
Karlsruhe - Rechtlich ist nichts daran auszusetzen, wenn die Umwelthilfe systematisch Autohändler und Makler abmahnt, die gegen Auflagen zur Kennzeichnung des Energieverbrauchs verstoßen. Der Bundesgerichtshof hat dies gerade entschieden und damit dem Abmahngeschäft, mit dem der umstrittene Umweltverband jedes Jahr Millionen einnimmt, seinen Segen gegeben. Das Urteil kommt nicht überraschend: Die DUH ist einer von rund 80 Verbänden– etwa Verbraucherschutzzentralen – , die als klageberechtigt beim Bundesamt für Justiz eingetragen sind. Auffällig ist: Es gibt wohl keinen anderen Verband, der so rege davon Gebrauch macht wie die Truppe von Jürgen Resch.
Zu sehr in die Tagespolitik eingemischt
Dafür mag man Sympathien haben oder auch nicht. Klar ist: Das Recht für die DUH, Abmahnungen zu verschicken, ist eines von zwei Privilegien für den Verband. Das zweite Privileg ist die Gemeinnützigkeit. Dies führt dazu, dass Spender ihre Zuwendungen an die Umwelthilfe bei der eigenen Steuererklärung steuermindernd absetzen können. Kann die Umwelthilfe diese Privilegien auf Dauer behalten? Die Union setzt sich dafür ein, die Gemeinnützigkeit zu hinterfragen. Die SPD hält allerdings die schützende Hand über den Verband und hat sich koalitionsintern dagegen ausgesprochen, das Verbandsklagerecht zu überprüfen.
Bei der Frage der Gemeinnützigkeit ist aber grundsätzlich Bewegung zu beobachten. Attac wurde bereits die Gemeinnützigkeit abgesprochen, weil sich der Verband zu sehr in die Tagespolitik eingemischt hat. Campact stellt keine Steuerbescheinigungen mehr aus. Es ist nicht ausgeschlossen, dass bei der turnusmäßigen Überprüfung die Behörden das politische Gebaren von weiteren Lobbyorganisationen überprüfen und womöglich am Ende auch beanstanden.
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