Eine ablaufende Kapitallebensversicherung kann Kunden Tausende Euro kosten. Vor allem 55- bis 65-Jährige sind betroffen. Foto: dpa

Ein 60-Jähriger erfährt, dass seine Kapitallebensversicherung, die er im Januar ausbezahlt bekommt, bis zu zehn Prozent niedriger ausfällt als bisher berechnet. Grund ist eine Gesetzesänderung, die zehn Tage zuvor in Kraft tritt.

Stuttgart - Besitzer einer Kapitallebensversicherung, die in den kommenden Monaten abläuft, sollten ihren Versicherungsberater aufsuchen. Grund ist ein neues Gesetz, nach dem die Versicherungen ihre Kunden nicht mehr so stark wie bisher an den Bewertungsreserven auf festverzinsliche Wertpapiere beteiligen müssen. Das Gesetz wurde Anfang des Monats vom Bundestag verabschiedet und soll am 21. Dezember 2012 in Kraft treten.

Unserer Zeitung liegt der Fall eines Allianz-Kunden vor, dessen Kapitallebensversicherung zum 1. Januar 2013 fällig wird. Inklusive Überschussbeteiligung sollte die Schlusszahlung nach der bisherigen Rechnung 92.000 Euro betragen. Durch das neue Gesetz könnten es nach Schätzungen seines Beraters 6000 bis 8000 Euro weniger sein.

An diesem Freitag kündigen

Nach Angaben des Bundesverbands der Ruhestandsplaner Deutschland (BDRD) dürften vor allem 55-bis 65-Jährige betroffen sein, weil in diesem Alter besonders häufig Lebensversicherungen ausbezahlt werden. Ihnen werden die bisher hohen Bewertungsreserven durch die Neuregelung entzogen, so dass die Schlusssummen deutlich niedriger sind als die bisherigen Prognosen. Verbraucher, deren Policen erst in einigen Jahren fällig sind, werden hingegen profitieren, denn die Versicherer gleichen mit den Bewertungsreserven Differenzen zum Garantiezins aus.

In bestimmten Fällen kann eine vorgezogene Kündigung von Policen, die bald auslaufen, den Kunden mehr Geld bescheren als nach Inkrafttreten der Neuregelung. Versicherte, deren Vertag im nächsten Jahr abläuft, müssten dann allerdings an diesem Freitag kündigen.

Offenbar war sich der Gesetzgeber nicht über die Auswüchse der Neuregelung im Klaren. Nach zahlreichen Beschwerdebriefen denkt man nun über Änderungen nach. „Sollten sich die Einschnitte bestätigen, ist es durchaus denkbar, dass das Gesetz noch angehalten wird“, bestätigte ein Unionsabgeordneter unserer Zeitung.

Damit die Vorsorge nicht baden geht

Die kürzlich vom Bundestag beschlossenen Änderungen im Versicherungsaufsichts- und Versicherungsvertragsgesetz wirken sich in jedem Vertrag anders aus. Einige Kunden werden sich benachteiligt fühlen, doch unterm Strich kommen die Einschnitte bei Einzelnen der Versichertengemeinschaft zugute.


Wie war es bisher?
Seit 2008 müssen die Lebensversicherer ihre Kunden mit 50 Prozent an den Bewertungsreserven beteiligen. Sie entstehen, wenn der Marktwert ihrer Kapitalanlagen über dem Anschaffungspreis liegt, beispielsweise Immobilien, Aktien, Staats- und Unternehmensanleihen. Weil die Unternehmen für lang laufende festverzinsliche Papiere – das sind 87 Prozent ihrer Kapitalanlagen – hohe Zinsen bekamen, flossen die hohen Renditen auch in die Schlussüberschüsse der Policen ein und steigerten den Auszahlungsbetrag.

Was soll sich ändern?
Die Neuregelung ist eine Folge der Euro-Schuldenkrise, in deren Folge die Renditen öffentlicher Anleihen stark gesunken sind. Nach der Gesetzesänderung sollen die Versicherten nicht mehr hälftig an den Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren beteiligt werden, wenn der Garantiezins ihres Vertrags höher ist als der Durchschnittswert der Renditen öffentlicher Anleihen. Die Umlaufrendite liegt derzeit nach Angaben von Verbraucherschützern bei etwa einem Prozent, der Garantiezins bei 3,2 Prozent. „Man verteilt jetzt einfach die Gelder um“, kritisiert Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „In Zukunft können die Unternehmen ihre Zinsgarantien mit Versicherungsgeldern finanzieren statt aus ihrem Vermögen.“ Bisher jedenfalls habe kein Versicherungsunternehmen Verluste geschrieben, so Nauhauser.

Was sind die Folgen?
Die neue Regelung korrigiert die hälftige Beteiligung von auslaufenden Verträgen an den Bewertungsreserven. Das erklärt die möglichen hohen Einbußen. Wegen der anhaltenden Niedrigzinsphase bei sicheren Staatsanleihen sollen jedoch alle Lebensversicherungsverträge gleichmäßig von den Bewertungsreserven profitieren, nicht nur diejenigen, die bald auslaufen.

Betroffen sind 55- bis 65-Jährige


Wer ist betroffen?
Betroffen sein können Inhaber von klassischen Kapitallebensversicherungen, die in den nächsten ein, zwei Jahren enden. Die Allianz beispielsweise hat derzeit rund zehn Millionen Lebensversicherungsverträge im Bestand. Davon werden nach Angaben eines Sprechers 300.000 Lebens-und Rentenversicherungen im kommenden Jahr ablaufen. Erfahrungsgemäß sind das 55- bis 65-Jährige, denn viele lassen sich in diesem Alter ihre Lebensversicherung auszahlen. Nicht betroffen sind Versicherungsnehmer von angelsächsischen Policen oder von Fondsversicherungen.

Was passiert, wenn ich meine Versicherung vorzeitig kündige?
Wer seine Kapitallebensversicherung vorzeitig kündigt, muss immer hohe Abzüge hinnehmen, einen Aufschluss darüber gibt der Rückkaufswert. Fast immer wird die Schlussüberschussbeteiligung gestrichen. Sie kann bis zu einem Drittel der regulären Ablaufsumme betragen. Weitere Nachteile einer vorzeitigen Kündigung sind der Verlust des Versicherungsschutzes, vor allem, wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BUZ) oder eine Unfallversicherung Vertragsbestand sind.

Was tun?
„Nicht unüberlegt kündigen“, rät die Stiftung Warentest. Eine vorzeitige Vertragsauflösung ist immer vom Einzelfall abhängig, pauschale Aussagen kann nicht einmal der Versicherer machen. Außerdem ist es theoretisch noch möglich, dass das Gesetzgebungsverfahren angehalten wird.

Kunden, deren Verträge noch Jahre laufen, sollten sich deshalb nicht verunsichern lassen und ihren Vertrag nicht kündigen. „Sie können jetzt noch gar nicht wissen, ob sie überhaupt Reserven ausgezahlt bekommen und wie hoch diese sein werden.“ Peter Härtling, Präsident des Bundesverbands der Ruhestandsplaner Deutschland (BDRD) gibt als Faustregel aus: „Je länger die Restlaufzeit des Vertrags, umso weniger trifft die Neuregelung die Versicherten. Endet die Police erst in drei, vier Jahren, ergeben sich keine Nachteile mehr.“ Zumal der Garantiezins deutlich über dem Niveau von Festzinsanlagen liegt. Versicherte, deren Policen nur noch wenige Monate laufen, sollten sich mit ihrer Versicherung in Verbindung setzen und ausrechnen lassen, ob sie eine höhere Ablaufleistung bekommen, wenn sie nach den alten Regeln der Bewertungsreserven beteiligt werden.


Soll ich vorzeitig kündigen ?
Versicherte, deren Vertrag im kommenden Jahr abläuft, können bis zum 30. November kündigen, wenn die alte Regelung für sie günstiger ist. Aber nur, wenn ihr nächster Beitrag zum 1. Dezember fällig wird. Man müsste also an diesem Freitag handeln.