Ein Plagiatsjäger wirft der Grünen-Kanzlerkandidatin vor, abgekupfert zu haben. Warum der Vorwurf juristisch wohl ohne Belang ist – aber trotzdem ins Mark trifft.
STUTTGART - Eigentlich ist das ein Buch wie viele andere auch. Geschrieben von einer Politikerin, herausgebracht kurz vor der Wahl – und publiziert in der Absicht, vor allem die Fans der eigenen Weltanschauung zu bestärken. Der Schaden dürfte aber schon jetzt größer sein als der Nutzen. Das Geschrei ist jedenfalls gewaltig, wenn es um Annalena Baerbock und ihr Werk „Jetzt. Wie wir unser Land erneuern“ geht.
Diejenigen, die sich die Grünen-Parteichefin keinesfalls ins Kanzleramt wünschen, schreien Zeter und Mordio. Der Vorsitzende der Jungen Union ist da nur ein Beispiel. „Erst den Lebenslauf mit wenig eigener Leistung und viel heißer Luft produzieren, jetzt beim Buchabschreiben. So kann man kein Land führen“, sagt Tilman Kuban. In den Reihen der Grünen-Kanzlerkandidatin sprechen sie von „Rufmord“ und davon, rechtliche Schritte einzuleiten.
Baerbock beauftragt einen Medienanwalt
Den Stein ins Rollen gebracht hat Stefan Weber. Der Medienwissenschaftler aus Salzburg hat als Plagiatsjäger einen gewissen Namen und bereits zahlreiche Menschen beim Schummeln erwischt. Selbst eine österreichische Ministerin ist über seine Recherchen zu Fall gekommen. In Stuttgart ist Weber übrigens kein Unbekannter, im Frühjahr hatte er vor dem hiesigen Landgericht eine Auseinandersetzung mit einem Kollegen, als es um die Bewertung der Doktorarbeit des Virologen Christian Drosten ging.
Nun also hat sich Weber das Buch von Annalena Baerbock vorgenommen – und ist nach eigenen Angaben fündig geworden. Weber zählt mehrere Textpassagen auf, die er auch anderswo gefunden hat. Ein Beispiel: Baerbock schreibt: „In Amsterdam ist ein 130 Meter hohes Holzhochhaus geplant, in Chicago ein 228 Meter hohes und in Tokio eines mit 350 Metern Höhe.“ In der entsprechenden „Spiegel“-Geschichte hieß es: „In Amsterdam ist ein 130 Meter hohes Holzhaus geplant, in Chicago ein 228 Meter großes und in Tokio eines mit 350 Meter Höhe.“ In einem ersten Durchlauf mit einer Plagiatssoftware ist Weber auf fünf Passagen gestoßen, die aus Blogs, von der Bundeszentrale für politische Bildung, Wikipedia oder aus journalistischen Artikeln stammen – ohne dass dies gekennzeichnet wäre. Im zweiten Durchlauf kamen sechs Stellen dazu. Der Ullstein-Verlag verwahrt sich gegen Vorwürfe unsauberer Arbeit, und Baerbock hat den Medienrechtler Christian Schertz beauftragt. Der spricht seine Mandantin vom Vorwurf der Urheberrechtsverletzung frei.
Ein Lektor erzählt aus der Praxis
Philipp Werner ist Lektor im Ditzinger Reclam-Verlag und kennt aus seiner früheren Tätigkeit bei Hoffmann und Campe auch das Geschäft mit den Politikerbüchern. Natürlich verlasse man sich auf seine Autoren, sagt Werner. Software, die automatisch nach Übereinstimmungen sucht, komme in der Regel erst dann zum Einsatz, wenn schon ein Verdacht bestehe.
Die Masse ist dabei weniger entscheidend als die Klasse. „Es kommt auf die Schöpfungshöhe an“, sagt Werner. „Wenn man das Wetter von gestern in drei Sätzen zusammenfasst, ist die Schöpfungshöhe gering. Stellt man in drei Sätzen eine bahnbrechende These zu Unwettern auf, dann ist das etwas völlig anderes.“ So könne man die Daten des Nahostkonflikts ohne Plagiatsvorwurf abschreiben. „Aber bei entsprechender Auswahl und Bewertung kann das schon anders sein.“ Den relevanten Streitpunkt im Fall Baerbock vermutet der Lektor weniger im juristischen Bereich der Urheberrechtsverletzung als vielmehr in jenem von Moral und Redlichkeit. Und die beurteilt jeder anders.