Innenminister Strobl (CDU) will die Abschiebepraxis für abgelehnte Asylbewerber deutlich verschärfen. Foto: dpa

Laut einem Positionspapier sollen die Abschiebehaft ausgeweitet, Sozialleistungen gekürzt und ein Rückführungszentrum in Ägypten eingerichtet werden.

Stuttgart - Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) will die Abschiebepraxis von abgelehnten Asylbewerbern drastisch verschärfen. Laut einem Positionspapier sollen die Abschiebehaft ausgeweitet, Sozialleistungen gekürzt und ein Rückführungszentrum in Ägypten eingerichtet werden. Diese Pläne will der CDU-Bundesvize auf dem Parteitag in Essen Anfang Dezember und bei der Innenministerkonferenz (IMK) in Saarbrücken am 29./30. November vorlegen. Darüber hatte zuerst die „Bild am Sonntag“ berichtet.

CSU-Chef Horst Seehofer hatte eine Begrenzung der Zuwanderung zur Bedingung gemacht für eine erneute Regierungsbeteiligung seiner Partei nach der Bundestagswahl. Die Flüchtlingspolitik ist der zentrale Streitpunkt zwischen CDU und CSU. Von einer Obergrenze spricht Strobl nicht, jedoch von einem „Dachgesetz zur Zuwanderung“ als zentralem Projekt einer von der CDU geführten Bundesregierung.

In dem sechsseitigen Papier mit der Überschrift „Wer kein Bleiberecht hat, muss gehen. Die Ausreisepflicht für Ausländer mit neuer Konsequenz durchsetzen“ schreibt Strobl, Deutschland habe erhebliche Schwierigkeiten, Abschiebungen durchzusetzen. „Wir müssen (...) - auch gegen Widerstände - eindeutige politische Ziele vorgeben und, wo erforderlich, neue Rechtsgrundlagen für ein konsequentes Handeln schaffen, bis hin zur europäischen Ebene.“

Schnelle Rückkehr für Menschen ohne Schutzstatus gefordert

Menschen ohne Schutzstatus müssten zeitnah in ihr Heimatland zurückkehren oder in einen sicheren Drittstaat überstellt werden. Ausländer, die Straftaten begehen oder über ihre Identität täuschen, dürften kein Aufenthaltsrecht erhalten. „Wenn wir es hinnehmen, dass Recht nicht vollzogen wird, werden wir das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat untergraben“, betonte Strobl.

Eine Begrenzung des Zuzugs sei nur dann zu erreichen, wenn die EU-Außengrenzen wirksam gegen illegale Einreisen gesichert werden. Präventiv sollen Ausländer ohne Einreiseerlaubnis schon an den Grenzen zurückgewiesen, die Dublin-Regeln konsequent angewendet und ankommende Asylbewerber etwa nach Italien zurückgebracht werden. „Dafür bedarf es einer wirksamen und intelligenten Überwachung der Grenze durch die Bundespolizei, nicht nur an der Grenze zu Österreich, sondern auch zur Schweiz.“

Asylanträge von kriminellen Ausländern müssen laut Strobl mit Priorität entschieden und der Aufenthalt nach Ablehnung des Asylantrags sofort beendet werden. „Die Duldung ist kein Bleiberecht.“ Verschärfte Sanktionen drohen bei falschen Angaben und der Verweigerung beim Mitwirken bei der Passbeschaffung. „Er verwirkt den Status eines Geduldeten mit der Folge weiterer Restriktionen wie Untersagung der Beschäftigung und Leistungskürzungen.“ Auch sollen Schutzberechtigte, die in ihren Herkunftsstaat zurückkehren um beispielsweise Urlaub zu machen, ihren Asylstatus verlieren.

Haftgründe für Abschiebehaft erweitern

Für die Abschiebehaft sollen Haftgründe erweitert werden. Wer nicht freiwillig ausreist, müsse mit Sanktionen rechnen. Und: „Ausländer können sich nicht darauf berufen, dass eine Erkrankung einer Rückführung entgegensteht, wenn die Erkrankung bereits vor der Einreise bestanden hat.“ Um mehr Menschen in vergleichsweise sichere Regionen nach Afghanistan abschieben zu können, müsse das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge diese Asylanträge schneller bearbeiten.

Rasch sollten laut Strobl auch alle Flüchtlinge, die im Mittelmeer aus Seenot gerettet werden, direkt - insbesondere nach Ägypten - oder Tunesien gebracht werden. Hierfür müssten dort Rückführungszentren eingerichtet werden, die mit Beteiligung des UNHCR betrieben werden sollten. Fehlanreize müssten beseitigt werden. „Wer Schutz vor Krieg und Verfolgung sucht, bedarf nicht zwingend der gleichen Sozialleistungen wie einheimische Leistungsbezieher. Dies sollte auch die Rechtsprechung anerkennen.“