Bauen Firmen Stellen ab, sprechen sie oft vom „freiwilligen Ausscheiden“. Doch längst nicht immer unterschreiben Mitarbeiter aus freien Stücken, weiß der Arbeitsrechtler Frank Hahn.
Die Autoindustrie baut Tausende Stellen ab – viele über Abfindungsangebote. Der erfahrene Arbeitsrechtler Frank Hahn vertritt viele Beschäftigte vor Gericht und beschreibt Methoden, mit denen immer wieder Arbeitnehmer zur Unterschrift gedrängt werden.
Herr Hahn, immer mehr Unternehmen versuchen, Beschäftigte aus der Firma zu drängen. Wie groß sind die Chancen von Arbeitnehmern, die nicht gehen wollen oder eine höhere Abfindung verlangen?
Wenn ein Arbeitgeber einem Beschäftigten eine Abfindung anbietet, damit dieser freiwillig aus dem Unternehmen ausscheidet, steht es dem Beschäftigten rechtlich frei, die Unterschrift zu verweigern oder auf eine wesentlich höhere Zahlung zu bestehen. Allerdings ist es wichtig, dabei auch die Karten des Arbeitgebers gut zu kennen.
Welche Möglichkeiten hat ein Arbeitgeber, wenn ein Beschäftigter eine wesentlich höhere Abfindung fordert?
Für den Arbeitgeber stellt sich die Frage, ob er durch ein starkes Entgegenkommen einen Präzedenzfall für andere Beschäftigte schafft. Er wird sich schon deshalb oft weigern, weit über sein ursprüngliches Angebot hinauszugehen…
… und damit eine Patt-Situation schaffen.
Nicht unbedingt. In vielen Fällen wird der Arbeitgeber erklären, dass es den bisherigen Job nicht mehr geben wird und der Mitarbeiter deshalb versetzt werden müsse. Er wird ihm möglicherweise auch eine unterwertige Beschäftigung anbieten. Eine Führungskraft bekommt dann eine Projektaufgabe ohne Mitarbeiterverantwortung oder ohne größere Bedeutung.
Hat der Mitarbeiter nicht einen Anspruch, vertragsgerecht beschäftigt zu werden?
Diesen Anspruch hat er. Deshalb kann er zwar erklären, diese Versetzung nicht zu akzeptieren. Dennoch ist er gehalten, den neuen Job erst einmal anzunehmen.
Und wenn er sich weigert?
Dann geht er zwei große Risiken ein: die Kündigung, falls die Weisung rechtmäßig ist, und einen Stopp der Bezahlung, weil keine Arbeitsleistung erbracht wird. Selbst wenn die neue Beschäftigung sich später tatsächlich als nicht vertragsgerecht erweist, kann der Arbeitgeber argumentieren, dass der Beschäftigte seine Arbeitskraft in der Zwischenzeit anderweitig hätte verwerten müssen, anstatt nur auf eine passende Aufgabe und die Fortzahlung seines Gehalts zu pochen.
Was kann geschehen, wenn Beschäftigte über eine Krankschreibung aus ihrer Situation herauskommen wollen?
Will das Unternehmen eskalieren, kann es die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anzweifeln. Nach der neueren Rechtsprechung hat es gute Chancen, dass das Arbeitsgericht in einer solchen Lage den Beweiswert der Bescheinigung für erschüttert erklärt. Dann ist der Mitarbeiter beweispflichtig dafür, dass er tatsächlich krank ist. Diesen Beweis kann er nur führen, wenn er seinen Arzt von der Verschwiegenheitspflicht entbindet. Im Zweifel wird der Arzt dann vor Gericht als Zeuge vernommen…
… und dort kaum sein eigenes Attest in Zweifel ziehen.
Der Arzt wird voraussichtlich seine Bescheinigung bestätigen und erklären, der Mitarbeiter sei in einer schlechten gesundheitlichen Verfassung gewesen. Dem wird das Arbeitsgericht dann auch folgen. Dennoch kann ein Unternehmen mit diesem Vorgehen einen Mitarbeiter weiter vor sich hertreiben.
Kann der Mitarbeiter eine vertragsgerechte Beschäftigung einklagen?
Das ist zwar möglich. Weil Arbeitsgerichte in solchen Fällen aber grundsätzlich keine Eilverfahren führen, dauert es bis zu einer Entscheidung regelmäßig sechs bis neun Monate. In dieser Zeit muss man auf dem zugewiesenen Arbeitsplatz bleiben.
Letztlich hängt der Ausgang damit davon ab, wie stark die Nerven des Mitarbeiters sind.
Absolut. Macht der Beschäftigte nicht mit, sitzt er auf dem Trockenen und muss dem Geld hinterherlaufen. Auch von der Arbeitsagentur hat er nichts zu erwarten, er ist ja in einer Anstellung.
Wie gehen solche Verfahren in der Regel aus?
Irgendwann knickt fast jeder ein. Das ist ja auch nachvollziehbar. Der Mitarbeiter weiß, dass er im Unternehmen nicht gelitten ist, er bekommt einen miesen Job und ist unzufrieden. Er geht seinen Angehörigen auf die Nerven und bekommt irgendwann auch von seinem Freundeskreis zu hören: Hör endlich auf damit und unterschreib jetzt halt. Sonst kannst du nie nach vorn schauen.
Sind das nur Extremfälle oder ist das die Praxis?
Dass Unternehmen Beschäftigten, die nicht unterschreiben wollen, minderwertige Beschäftigung anbieten, kommt immer wieder vor.
Und was ist, wenn die Beschäftigten vor Gericht Erfolg haben?
Ich habe eine Abteilungsleiterin erfolgreich vor dem Landesarbeitsgericht vertreten. Sie wurde danach zwar wieder auf ihrem ursprünglichen Job beschäftigt, doch plötzlich suchte die Firma nach Gründen für eine Entlassung und konstruierte Vorwürfe grober Pflichtverletzungen. Solche verhaltensbedingten Kündigungen haben aber nur Erfolg bei gravierenden Pflichtverletzungen wie Spesen- oder insbesondere Arbeitszeitbetrug. Außerdem muss vor der Kündigung in der Regel eine Abmahnung wegen eines vergleichbaren Fehlverhaltens ausgesprochen worden sein.
Gibt es auch Menschen, die den Streit um ihren Job einfach aussitzen, ohne dabei Schaden zu nehmen?
Ich kenne einen Hauptabteilungsleiter von Mercedes, der 60 Jahre alt ist und gehen soll. Er sagt: Ich ziehe das durch – egal, ob sie mich vertragsgerecht einsetzen oder nicht. Morgens fahre ich meinen Rechner hoch und schaue, ob ich eine Aufgabe bekomme oder nicht. Mein Golfspiel ist schon viel besser geworden, ich habe Zeitautonomie und bin vor- und nachmittags auf dem Golfplatz. Die nächsten fünf Jahre kann ich damit gut leben. Aber solche Fälle sind die Ausnahme. Am ehesten gibt es eine solche Einstellung bei Menschen, die ihr Berufsleben fast hinter sich haben und bald in Rente gehen.