Die Pille ist nur bis zu einem gewissen Alter kostenlos. Foto: WindNight / shutterstock.com

Ab welchem Alter junge Frauen die gesetzliche Zuzahlung zu den Kosten der Pille leisten müssen und ab wann diese komplett bezahlt werden muss, lesen Sie hier.

Bei rezeptpflichtigen Verhütungsmitteln übernehmen die Krankenkassen in Deutschland bis zu einem gewissen Alter die Kosten entweder komplett oder anteilig. Wer das Höchstalter überschreitet, muss in der Regel selbst für die Verhütung aufkommen.

Ab wann man die Pille selbst bezahlen muss

Bis zum 18. Lebensjahr übernehmen die Krankenkassen die Kosten für die Pille komplett. Ab 18 Jahren muss die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent des Verkaufspreises selbst bezahlt werden. Die Zuzahlung beträgt mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. Wer älter als 22 Jahre ist, muss die Pille komplett selbst bezahlen.

Neben der Pille übernehmen die Krankenkassen bis zur Vollendung des 22. Lebensjahres auch die Kosten für andere rezeptpflichtige Verhütungsmittel. Darunter fallen zum Beispiel die Minipille, Hormonspirale, Dreimonatsspritze, ein Hormonimplantat, Vaginalringe oder Verhütungspflaster.

Einen Sonderfall bieten Verhütungsmittel, die zu therapeutischen Zwecken verschrieben werden. Also etwa, wenn die Pille gegen Akne oder extreme Regelschmerzen eingenommen wird. In diesem Fall übernehmen die Krankenkassen die Kosten für die Pille auch noch nach dem 22. Lebensjahr.

Hinweis: Junge Frauen, die privat versichert sind, bekommen die Kosten für die Pille in der Regel nicht erstattet.

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Was kostet die Pille ab 22?

Nach Angaben der pro familia kostet die Pille zwischen 3,67 und 22,40 Euro im Monat, je nachdem, welches Präparat man erhält und wie groß die Packungsgröße ist. Eine Übersicht zu den Kosten anderer Verhütungsmittel finden Sie in dieser Übersicht der pro familia.

Ab wann kann man die Pille bekommen?

Die Pille als Verhütungsmittel gibt es nur mit einem ärztlichen Rezept. Bei Minderjährigen obliegt es daher dem Arzt, ab welchem Alter er die Pille verschreibt. Das Bundesministerium der Justiz schreibt dazu im Ratgeber „Meine Erziehung – da rede ich mit“ folgendes: „Weil du noch minderjährig bist, muss der Arzt/die Ärztin bei dieser Entscheidung deine „Einsichtsfähigkeit“ beurteilen. Eine strikte Altersgrenze gibt es also nicht. Als Faustformel gilt, dass Mädchen ab 16 Jahren in der Regel verständig und einsichtig genug sind, ohne Einwilligung der Eltern ein Verhütungsmittel zu bekommen. Bei jüngeren Mädchen muss die Entscheidung von dem Arzt/der Ärztin sehr sorgfältig bedacht werden.“