Bis wann gilt die Ausgangssperre? Foto: Tino Lehmann / shutterstock.com

Während in manchen Landkreisen seit Wochen Ausgangsbeschränkungen gelten, werden sie andernorts wieder aufgehoben. Aber welche Voraussetzungen sind dazu erforderlich?

Ab wann keine Ausgangssperre mehr?

In vielen Land- und Stadtkreisen in Deutschland herrschen derzeit immer noch Ausgangssperren. Natürlich stellt eine derart strenge Schutzmaßnahme keinen Dauerzustand dar. Im Moment ist die Ausgangssperre an die Inzidenzen gebunden. Sie wird erst dann aufgehoben, wenn an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 100 unterschreitet. Wichtig ist hier der Begriff „Werktag“, denn Sonn- und Feiertage werden nicht mitgezählt. Sie unterbrechen aber auch nicht die Zählung. Die Aufhebung der Ausgangssperre ist durch die örtlichen Behörden bekannt zu geben.

Auch interessant: 7-Tage-Inzidenz berechnen

Bundesnotbremse tritt außer Kraft: Was dann?

Die bundesweiten Ausgangssperren sind erst mit der Bundesnotbremse Ende April in Kraft getreten. Allerdings ist auch diese zeitlich befristet. So heißt es in § 28b Abs. 10 des Infektionsschutzgesetzes, die Vorschrift gelte nur, solange eine epidemische Lage von nationaler Tragweite durch den Bundestag festgestellt wird. Spätestens mit Ablauf des 30. Juni aber solle sie wieder aufgehoben werden. Im Klartext heißt das, am 01. Juli 2021 gibt es dann auch keine Ausgangssperren mehr. Wie sich bis dahin das Infektionsgeschehen entwickeln und wie weit die Impfkampagne fortgeschritten sein wird, kann man zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht sagen. Ob einzelne Bundesländer daher auch nach Aufhebung der Bundesnotbremse weiterhin auf Ausgangsbeschränkungen zur Eindämmung der Virusausbreitung setzen, steht auf einem anderen Blatt.

Ausgangssperre für Geimpfte und Genesene bereits aufgehoben

Seit dem 09. Mai gelten für vollständig Geimpfte und Genesene gewisse Erleichterungen. Darunter fällt auch die Aufhebung der nächtlichen Ausgangsbeschränkungen. Geimpfte können als Nachweis zum Beispiel den Impfpass vorzeigen. Dabei müssen seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung mindestens 14 Tage vergangen sein. Das heißt, bei Impfstoffen, die zweimal verabreicht werden müssen, gilt man erst 14 Tage nach der Zweitimpfung als vollständig geimpft. Genesene benötigen als Nachweis ein positives PCR-Test-Ergebnis (oder einen anderen Nukleinsäurenachweis), das mindestens 28 Tage alt ist und maximal sechs Monate zurückliegt. Nach Ablauf der sechs Monate profitieren sie nicht mehr von den Erleichterungen. Darüber hinaus dürfen beide Gruppen keine typischen Covid-19-Symptome aufweisen, um die Freiheiten in Anspruch zu nehmen.

Lesen Sie jetzt weiter: Was ist, wenn ich mich nach der ersten Impfung mit Corona anstecke?