Ab sofort reicht eine Impfung mit Janssen nicht mehr, um als vollständig geimpft zu gelten. Foto: oasisamuel / shutterstock.com

Ab wann Personen nach einer Impfung mit Janssen nicht mehr als vollständig geimpft gelten und was Betroffene jetzt beachten müssen, lesen Sie hier.

Seit dem 15.01.2022 gelten Personen, die nur einmal mit Janssen von Johnson & Johnson geimpft worden sind, nicht mehr als vollständig geimpft. Denn für die Grundimmunisierung sind laut Vorgaben des Paul-Ehrlich-Instituts ab sofort zwei Impfungen notwendig (Einmal Janssen und einmal mRNA-Impfstoff). Was das für Betroffene bedeutet, haben wir im Artikel für Sie zusammengefasst.

Ab wann gilt man nicht mehr als vollständig geimpft?

Das Sozialministerium von Baden-Württemberg hat in einer Pressemitteilung vom 18.01.2022 verkündet, dass die neuen Vorgaben des Paul-Ehrlich-Instituts mit sofortiger Wirksamkeit gültig sind. Je nach Anzahl der Impfungen nach der Erstimpfung mit Janssen ergeben sich daraus die folgenden Szenarien:

  • 1 x geimpft: Wer bislang einmal mit Janssen geimpft worden ist, gilt nicht mehr als vollständig geimpft. Eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff (Biontech oder Moderna) ist nötig, um die Grundimmunisierung abzuschließen.
  • 2 x geimpft: Wer nach der Erstimpfung mit Janssen ein weiteres Mal mit einem mRNA-Impfstoff geimpft worden ist, gilt nicht mehr als geboostert, sondern hat jetzt den Status „vollständig geimpft“ – sofern nach der Zweitimpfung bereits mehr als 14 Tage vergangen sind. Eine dritte Impfung mit einem mRNA-Impfstoff gilt dann als Boosterimpfung.
  • 3 x geimpft: Wer nach der Erstimpfung mit Janssen von Johnson & Johnson zwei weitere Male mit einem mRNA-Impfstoff geimpft wurde, gilt als geboostert.

Was sollen Betroffene jetzt tun?

All diejenigen, die bereits eine zweite Impfung erhalten haben, sollten drei Monate später eine Boosterimpfung durchführen. Laut Sozialministerium gibt es derzeit ausreichend Termine in Baden-Württemberg. Die Boosterimpfung gilt dann auch sofort ohne die 14-tägige Wartezeit.

Wer bislang nur einmal mit Janssen geimpft wurde, kann mit einem Abstand von mindestens 4 Wochen die Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten. Diese schließt die Grundimmunisierung ab und ist erst nach 14 Tagen gültig. Die dritte Impfung kann dann mit einem Abstand von 3 Monaten zur Zweitimpfung verabreicht werden.

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