Ab wann darf man die E-Fahrräder fahren? Foto: lunamarina / shutterstock.com

Ein Elektrofahrrad ist nicht gleich ein Elektrofahrrad. Lesen Sie hier, ab welchem Alter man welches Bike fahren darf.

Ab wie vielen Jahren darf man Elektrofahrräder fahren?

Pedelec: Ohne Altersbeschränkung

Pedelecs sind Elektrofahrräder mit einem Unterstützungsmotor, der bis zu einer Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h beim Treten unterstützt. Wird diese Geschwindigkeit überschritten, schaltet der Motor ab. Pedelecs sind rechtlich gesehen Fahrräder. Aus diesem Grund dürfen sie ohne Altersbeschränkung gefahren werden. Dessen ungeachtet sollten Eltern gut abwägen, ob ihre Kinder bereits die kognitiven Fähigkeiten besitzen, um mit der elektrischen Unterstützung klarzukommen.
 

  • Wegnutzung: Fahrradweg. Kinder bis 10 Jahren dürfen auf dem Gehweg fahren.
  • Helmpflicht: Nein

S-Pedelecs: Ab 15 bzw. 16

S-Pedelecs sind schneller als die herkömmlichen Pedelecs. Sie unterstützen den Fahrer bis zu Höchstgeschwindigkeiten von 45 km/h. Deswegen ist eine Fahrerlaubnis der Klasse AM nötig, um sie zu fahren. In den Bundesländern gelten teils unterschiedliche Regelungen, ab wann die Fahrerlaubnis erworben werden kann. In manchen Ländern liegt das Mindestalter bei 15, in anderen bei 16. Welche Regeln wo gelten, hat der ADAC in diesem Beitrag zusammengefasst.
 

  • Wegnutzung: Straße
  • Helmpflicht: Ja

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E-Bikes: Ab 15

E-Bikes werden als zweirädrige Kleinkrafträder eingestuft, da der elektrische Antrieb auch ohne Zutun des Fahrers Geschwindigkeiten von bis zu 25 km/h ermöglicht. Werden die 25 km/h überschritten, schaltet sich der Motor automatisch ab. Für das Führen der E-Bikes ist eine Mofaprüfbescheinigung erforderlich. Diese kann erst mit 15 gemacht werden. Aus diesem Grund kann man E-Bikes erst ab 15 Jahren fahren.
 

  • Wegnutzung: Radweg, falls dort E-Bikes bzw. Mofas erlaubt sind, andernfalls Straße.
  • Helmpflicht: Ja

E-Bikes bis max. 45 km/h: Ab 15 bzw. 16

Schnellere E-Bikes, deren Motoren Höchstgeschwindigkeiten von mehr als 45 km/h ermöglichen, erfordern ebenfalls die Fahrerlaubnis AM. Wie bei den S-Pedelecs, gilt auch hier je nach Bundesland ein Mindestalter von 15 bzw. 16 Jahren.
 

  • Wegnutzung: Straße
  • Helmpflicht: Ja

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