Für Kinder und Jugendliche ist der Zugang zu einer Shisha Bar nicht gestattet. Foto: Losev Artyom / shutterstock.com

Wasserpfeifen sind bei Jugendlichen besonders beliebt. Aber dürfen Minderjährige auch in eine Shisha Bar? Und wie sieht es mit dem Kauf von Shishas aus? Wir klären auf.

Darf man unter 18 Jahren in eine Shisha Bar?

Nein, das Betreten von Shisha Bars ist Kindern und Jugendlichen nicht gestattet. Denn Minderjährige dürfen sich gemäß § 4 Abs. 3 Jugendschutzgesetz (JuSchG) nicht in Gaststätten aufhalten, die als Nachtbar oder Nachtclub geführt werden, oder als vergleichbare Vergnügungsbetriebe einzustufen sind. Unter dieses Verbot fallen auch Shisha Bars. Davon abgesehen dürfen Kinder und Jugendliche laut § 10 Abs. 1 JuSchG Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse weder kaufen noch konsumieren.

Darf man mit 16 in Begleitung in eine Shisha Bar?

Jugendliche ab 16 Jahren dürfen zwar alleine bis 24 Uhr in Gaststätten verweilen, der Aufenthalt in Shisha Bars ist jedoch wie oben bereits erwähnt aus Gründen des Jugendschutzes nicht gestattet. Dieses Aufenthaltsverbot gilt unabhängig davon, ob der Jugendliche in Begleitung eines Erwachsenen erscheint oder nicht. Selbst wenn eine erziehungsberechtigte Person den Jugendlichen begleiten würde, dürften die Betreiber einer Shisha Bar ihm keinen Einlass gewähren.

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Ab wann darf man Shisha rauchen?

Das Rauchen einer Shisha mit Tabak in der Öffentlichkeit ist in Deutschland erst ab 18 Jahren gestattet. Allerdings gibt es kein gesetzliches Verkaufsverbot für kohlenbetriebene Wasserpfeifen an Jugendliche. Denn diese fallen wie Feuerzeuge unter Raucherbedarfsartikel.

Lediglich E-Shishas dürfen erst ab 18 erworben werden. Minderjährige können also ganz legal eine klassische Kohle-Shisha kaufen, sofern die Händler nicht selbst ein Mindestalter festgelegt haben. Zwar ist es ihnen nicht möglich, selbst Tabak für die Wasserpfeife zu besorgen, es gibt jedoch eine rechtliche Lücke bei Kräutern, Gelen und Dampfsteinen. Denn diese enthalten keinen Tabak und sind somit ohne Altersbeschränkung frei verkäuflich.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ) warnt jedoch, dass auch bei nikotinfreien Tabakalternativen ein gesundheitliches Risiko durch freiwerdendes Kohlenmonoxid und andere Schadstoffe besteht. Weitere Informationen zu den gesundheitlichen Risiken von nikotinfreien Tabakalternativen in Wasserpfeifen hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in dieser Stellungnahme zusammengefasst.