Der Engelbergtunnel ist einer der meistbefahrenen Tunnel bundesweit. Wenn er blockiert ist, hat das massive Auswirkungen. Deshalb ist er Teil der kritischen Infrastruktur – mit Folgen.
Der Engelbergtunnel ist ein Nadelöhr – was mit dem Brand Anfang März und der folgenden Sperrung einmal mehr deutlich wurde: wochenlang ging nichts mehr in der Region. Weder auf der A 8 rund um das Leonberger Dreieck, noch auf der A 81 bis weit in den Landkreis Ludwigsburg hinein, ganz zu schweigen von den Ausweichrouten durch enge Dorfstraßen. Der Engelbergtunnel befindet sich auf einem der meistbefahrenen Autobahnabschnitte des Landes. Ob Berufspendler, Dienstleister oder Lieferanten – sie alle sind darauf angewiesen, den Tunnel zu nutzen. Er ist deshalb vor Sabotageakten und Terrorismus, Naturkatastrophen und Technischem Versagen besonders geschützt – als Teil der Kritischen Infrastruktur des Landes.
Kritische Infrastrukturen (Kritis) sind laut dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe „Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden“. Kurzum: Sie sind notwendig für einen reibungslosen Ablauf im Alltag. Ein im Januar 2026 vom Bundestag beschlossenes Gesetz definiert Einrichtungen als kritische Infrastruktur, wenn sie mehr als eine halbe Million Menschen versorgen.
Die Abhängigkeit von Infrastrukturen ist nicht neu, aber heute anders
Neu ist eine grundsätzliche Abhängigkeit von gewissen Infrastrukturen nicht, sagt Clemens Gause. Die Abhängigkeit ist aber auf andere Bereiche ausgedehnt worden. „Die Menschen waren im Lauf ihrer Geschichte immer von etwas abhängig: von Luft, Wasser und Nahrung. Jetzt kommt die Verkehrsinfrastruktur hinzu“, sagt der Geschäftsführer des Verbands für Sicherheitstechnik. Gause hat unter anderem Studien zu industrie- und sicherheitspolitischen Themen verfasst. Seit 2022 ist er Professor für Sicherheitstechnik und Informationsmanagement an der Northern Business School in Hamburg. Er nennt als Beispiel den Warenfluss: „Logistikprozesse sind auf Kante genäht, so dass eine Verzögerung im Grunde bedeutet, dass diese Logistikprozesse nicht bedient werden.“
Die Folgen eines gestörten Prozessablaufs werden schnell sichtbar: „Produkte gibt es nicht mehr und angesichts einer gleichbleibenden Nachfrage gehen die Preise nach oben.“ Man mache sich häufig keine Gedanken darüber, was diese „hochverzahnte Handelskette“ bedeutet, sagt er und nennt ein Beispiel aus der Gesundheitsversorgung. Werde die Lieferkette irgendwo zwischen Produktion und Endverbraucher unterbrochen, seien die Medikamente in der Apotheke nicht vorrätig. „Wir sind hochgradig vernetzt. Wir sind hochgradig verletzlich.“
Welche Bedeutung der Engelbergtunnel in diesem Kontext hat, wurde in den vergangenen Wochen deutlich. Rund 140 000 Fahrzeuge passieren den Tunnel täglich: „Das ist schon ein Brett“, sagt Gause salopp.
Tunnel hat „Flaschenhalsfunktion“
Tunnel in der Dimension eines Engelbergtunnels sind daher besonders geschützt. „Aufgrund ihrer in der Regel geografisch bedingten Flaschenhalsfunktion im Straßennetz sind sie gleichzeitig besonders kritische Infrastrukturbauwerke. Der Ausfall nur eines Bauwerks infolge eines gezielten Anschlags, eines Großunfalls oder einer Naturgefahr kann bereits zu gravierenden Beeinträchtigungen der Netzkapazität führen. Hohe Wiederherstellungskosten und lange Ausfallzeiten ziehen einen erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden nach sich“, schreibt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).
Die Nutzer der Bauwerke – die Autofahrer – würden während eines solchen Ereignisses einer großen Gefahr ausgesetzt oder seien indirekt durch erforderliche Verkehrsumleitungen während Instandsetzungsarbeiten nach einem Ereignis betroffen. „Dem Schutz dieser kritischen Verkehrsbauwerke kommt daher eine erhebliche Bedeutung zu“, schreibt das BBK. Ein solcher Schutz wurde Anfang des Jahres in das vom Bundestag beschlossene Kritis-Dachgesetz gefasst. Das Gesetz soll die Versorgungssicherheit der Bevölkerung durch verbindliche Sicherheitsstandards gewährleisten. Es verpflichtet Betreiber wesentlicher Einrichtungen in zehn Sektoren – darunter Energie, Wasser, Gesundheit und Transport – zu Schutzmaßnahmen gegen physische Bedrohungen, zum Schutz v Naturgefahren – Hochwasser, Sturm, Hitze und technischem Versagen. Aber auch vor Sabotage und Terrorismus
Risikoanalysen und Resilienzpläne, Bewertung der Bedrohungslage und Erstellung von Notfallplänen sind für die Betreiber Pflicht. Das Gesetz zielt darauf ab, die Versorgungssicherheit der Bevölkerung durch verbindliche Sicherheitsstandards zu gewährleisten. Es gehe nicht darum, Panik zu machen, so Gause, sondern darum, vorbereitet zu sein.
Das Bundesinnenministerium kann eine Anlage per Verordnung als kritische Anlage einstufen. Auf Basis einer Risikoanalyse erfolgen dann - Beispiel Tunnel – auch technische Maßnahmen, etwa ein System der Früherkennung und der Zufahrtsschutz. Die technischen Maßnahmen – sichtbare wie unsichtbare – stehen dabei am Ende einer Reihe von Sicherungen, von denen der Autofahrer nichts mitbekommt
Kritik zieht das Gesetz wegen seines Schwellenwertes auf sich. Bei Anlagen, die mindestens 500 000 Personen versorgen, greift das Kritis-Dachgesetz. Die Zahl sei allerdings „nicht wissenschaftlich belegt“, sagt Gause. Er führt das Beispiel aus dem Ahrtal an: 60 000 Menschen waren 2021 von einer Flutwelle in der Region betroffen. 135 Menschen starben. Der Gesamtschaden wurde auf 35 Milliarden Euro beziffert.