Einer dementen Stuttgarterin drohen wegen Subventionsbetrug 45 Tage Haft, weil sie eine Geldstrafe nicht bezahlen kann. Ihr Verteidiger sagt, ihre Unschuld sei offensichtlich.
Eine betagte Stuttgarterin läuft Gefahr, den Rekord für die älteste je in ein baden-württembergisches Gefängnis einsitzende Person einzustellen. Sie ist 94 Jahre alt, leicht dement, hat Pflegegrad 3 – und am 17. Dezember vergangenen Jahres einen Formbrief der Bewährungs- und Gerichtshilfe erhalten, in der ihr lapidar mitgeteilt wird, dass ihr wegen einer nicht gezahlten Geldstrafe nun Haft drohe.
Diese Einrichtung wird von Gesetz wegen von der Staatsanwaltschaft beauftragt und muss binnen drei Wochen ihr Hilfsangebot unterbreiten. Das geschieht mit großem Engagement, aber sie verfügt nur über limitierte Möglichkeiten. 2023 hat sie aber in fast 4500 Fällen rund 2500-mal zumindest eine Tilgungsvereinbarung erreicht und damit Haftstrafen vermieden.
Anwalt spricht von Justizskandal
Die Anklagebehörde hatte beim Amtsgericht Waiblingen einen Strafbefehl in einem Fall beantragt, der nach Ansicht des Strafverteidigers Wolfgang Linder aus der bekannten Stuttgarter Kanzlei Theumer & Wieland nie hätte erlassen werden dürfen. „Das ist ein Justizskandal“, so Linder. Seiner Mandantin sei das Recht vorenthalten worden, ihre Unschuld zu beweisen.
Das wäre seiner Ansicht nach problemlos bei einer Verhandlung möglich gewesen, weil schon ihr Erscheinen dem in diesem Fall tätigen Direktor des Waiblinger Amtsgerichts, Michael Kirbach, und dem Ankläger vor Augen geführt hätte, dass diese Frau altersbedingt gar nicht in der Lage gewesen wäre, erst den Subventionsdschungel zu durchdringen, den Betrugsplan zu schmieden, um dann einen Antrag zur Corona-Soforthilfe zu fälschen.
Keine Alternative zur Haft
Erschwert wird die Lage der Verurteilten nun durch den Umstand, dass die Alternativen einer Haftstrafe für sie nicht in Frage kommen. Sie kann keine gemeinnützige Arbeit leisten, die Geldstrafe in Höhe von 6300 Euro nicht bezahlen und die Rückzahlung der Coronahilfe von 9000 Euro schon zweimal nicht leisten. So bleiben theoretisch nur 45 Tage Gefängnis. Übrigens: Die älteste je in einem Landesknast verstorbene Person war 89 Jahre alt.
Ein Glück, so Anwalt Linder, dass die Haftandrohung unterm Christbaum die Verurteilte nicht lange traumatisierte – sie hat das ebenso vergessen, wie den Tod ihres Sohnes 2023, der in diesem merkwürdigen Fall die entscheidende Rolle gespielt hat.
Die Staatsanwaltschaft verweist darauf, dass sich eben nach ignorierter Rechnung und Mahnung ein Vollstreckungsverfahren anschließe, indem eine „letztmalige Zahlungsaufforderung“ mit der Haftandrohung versandt wird. Die Ankläger betonen auf Anfrage, „dass im vorliegenden Fall bislang weder die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet, geschweige denn ein Vorführungsbefehl erlassen wurde“.
Wohin mit einer 94-jährigen Straftäterin?
Sollte das der Fall sein und wider Erwarten die Haftfähigkeit attestiert werden, was Anwalt Linder für absurd erachten würde, stellt sich die Frage nach einer geeigneten Unterbringung. Der Frauenknast in Schwäbisch Gmünd ist nach Ansicht von Experten ebenso ungeeignet wie das Seniorengefängnis in Konstanz.
Im JVA-Krankenhaus auf dem Hohenasperg werden psychisch Kranke betreut, eine Pflegestation gibt es dort nicht. Häftlinge, die außerhalb des Gefängnisses stationär in Krankenhäusern untergebracht sind, werden von zwei JVA-Beamten bewacht. Dass man einen solchen Aufwand in einem Pflegeheim für die alte Frau betreiben könnte, erscheint aus Expertensicht ausgeschlossen.
Ergeht doch noch Gnade vor Recht?
So bleibt wohl nur, Gnade vor Recht ergehen zu lassen. Die Begnadigung müsste laut Linder das Amtsgericht Waiblingen aussprechen, also jene Instanz, die es für entbehrlich gehalten hat, den Hinweis der ermittelnden Kriminalhauptkommissarin ernst zu nehmen. Sie hatte schnell vermutet, „dass die Frau den Antrag auf Soforthilfe ,Corona‘ nicht selbst gestellt hat. Sie war zum Zeitpunkt der Antragsstellung 89 Jahre.“ Deshalb wurde sie erst auch nicht als Beschuldigte geführt.
Natürlich nicht, denn sie hatte ihre Heilpraktikerinnen-Praxis bereits 1988 aufgegeben, allerdings nie abgemeldet. Sie erhielt nur ihre Rente. Ins Visier geriet sie erst, als ihr ebenfalls verdächtigter Sohn gestorben war. Er hatte eine Generalvollmacht von seiner bei ihm lebenden Mutter. Er war es, der zwei weitere Anträge auf Soforthilfe im Namen seiner ominösen Dienstleistungsfirma gestellt hatte, die die Polizei auf den Plan riefen. Er war zuvor vielfach polizeilich in Erscheinung getreten, unter anderem wegen Urkundenfälschung. Und er war es, der sich weigerte, den von L-Bank ausgestellten Rückzahlungsbescheid zu akzeptieren, weil er „die Existenz der Bundesrepublik Deutschland als legitimer/souveräner Staat ablehnt“.
Der Hauptverdächtige war Reichsbürger
Der laut Polizei zur Reichsbürgerszene gehörige Verdächtige bezeichnete sich als „Staatsleugner, Hobbyjurist und Mitglied der Partei Freiheit für Deutschland“. Seine seitenlangen Pamphlete an die Adresse der landeseigenen L-Bank gingen in Kopie an das Oberkommando der amerikanischen Streitkräfte, die US-Botschaft und die Botschaft der Russischen Föderation. Nicht auszuschließen, dass deren Agenten schnell zum Schluss gekommen wären, der Sohn habe einmal mehr der betagten Mutter ein Formular zum Unterschreiben unter die Nase gehalten - in diesem Fall eben den Antrag für die Soforthilfe.
Anwalt Linder geht davon aus, dass dieser Fall wie viele im Schnelldurchgang ohne genaue Aktenkenntnis entschieden wurde. Immerhin das Alter der Verurteilten war bekannt. Die lange Straffreiheit hat die Strafzumessung positiv beeinflusst. Richter Kirbach berücksichtigte jedenfalls im Urteil diese „nicht unerhebliche Leistung angesichts des hohen Lebensalters“.
Ein Unglück kam nicht allein
Strafbefehle reduzieren die Zahl von Gerichtsverhandlungen. Das sei auch gut so, sagt Verteidiger Linder. Bei strittigen Fällen seien sie aber oft ungeeignet. Der 94-Jährigen blieb allerdings die Berufung – und damit der Auftritt vor dem Amtsgericht – versagt, weil ein Unglück selten allein kommt. Der Strafbefehl wurde an die Adresse eines Anwalts in Sachsen-Anhalt versandt, dem ihr Reichsbürger-Sohn ein Mandat gegeben hatte, und dessen Absetzung daran scheiterte, dass die Verurteilte, ihre Tochter und der Enkelsohn zwei Vollmachten zu ihrer gegenseitigen Vertretung verwechselten und die Staatsanwaltschaft mit der falschen Urkunde verwirrten.
Der Jurist aus dem Osten (angeblich vorübergehend aus technischen Gründen ohne elektronisches Anwaltspostfach) ignorierte die unsinnigerweise an die private Adresse zugestellte Urkunde. Zu allem Übel landete die Kopie nicht im Briefkasten der alten Dame, sondern in dem des Nachbarn, der gerade im Urlaub war. Zu dem Zeitpunkt, als Anwalt Linder auf den Plan trat, war die Berufungsfrist längst abgelaufen.
Alle Einsprüche waren vergebens
Er forderte dennoch Akteneinsicht, um sich überhaupt ein Bild machen zu können, legte erst danach Einspruch ein, der aber wegen Fristversäumnis abgewiesen wurde, ebenso seine Forderung nach Wiedereinsetzung des Verfahrens in den vorigen Stand. Schließlich soll jemand, der eine Frist unverschuldet versäumt hat, diese nachträglich wieder in Kraft gesetzt bekommen, so, als ob er sie eingehalten hätte.
Und letztlich scheiterte Linder mit seiner Beschwerde vor dem Verfassungsgerichtshof, der seine guten Argumente gar nicht erst prüfte, weil er keine „Verletzung der gerügten Grundrechte“ darlegen vermochte. Es reiche nicht aus, Verfassungsverstöße durch die als falsch angesehen gerichtliche Entscheidung zu behaupten“. Auch das mag der Verteidiger nicht nachvollziehen: Schließlich dürfen Fehler von Anwälten nicht der Mandantin zum Nachteil gereichen. „Ihr Grundrecht auf einen fairen Prozess wurde verletzt“, sagt Linder. Nun hofft er auf Milde.