Motassadeq wird von Spezialkräften in einen Hubschrauber geführt. Foto: dpa

Mounir el Motassadeq war ein Komplize der Terroristen vom 11. September 2001 und wurde zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt. Nun ist er für seine Abschiebung aus dem Gefängnis in Hamburg geholt worden. Zurück nach Deutschland darf er sehr lange nicht.

Hamburg - Mit Fußfesseln und verbundenen Augen auf dem Weg nach Marokko: Nach knapp 15 Jahren Haft ist der 9/11-Terrorhelfer Mounir el Motassadeq für seine geplante Abschiebung von der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel zum Hamburger Flughafen gebracht worden. Schwerbewaffnete Polizisten hatten ihn am Montagmittag im Hubschrauber von der Justizvollzugsanstalt abgeholt und zum Helmut-Schmidt-Airport gebracht. Von dort wurde er in einem Hubschrauber der Bundespolizei weiter geflogen. Unklar war zunächst, von welchem Flughafen er schließlich nach Marokko gebracht werden sollte.

Reguläre Haftzeit wäre im November abgelaufen

Motassadeq war Mitglied der sogenannten Hamburger Zelle um den Todespiloten Mohammed Atta, der 2001 eines der Flugzeuge in das New Yorker World Trade Center gesteuert hatte. Der Hamburger Gruppe gehörten noch zwei weitere der insgesamt vier 9/11-Terrorpiloten und neben Motassadeq noch mindestens fünf Unterstützer an.

Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) hatte ihn wegen Beihilfe zum Mord und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu 15 Jahren Haft verurteilt. Motassadeqs reguläre Haftzeit wäre im November abgelaufen.

Langes Einreise- und Aufenthaltsverbot

Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums hatte kürzlich erklärt, dass Abschiebungen dieser Art immer in enger Abstimmung zwischen Landes- und Bundesbehörden geplant würden. Rückführungen nach Marokko seien etwas komplizierter, weil das nordafrikanische Land keine Charterflüge bei Abschiebungen zulasse. Ein Sprecher der Hamburger Innenbehörde sagte am Montag dazu, alle hierfür erforderlichen Vorbereitungen seien planmäßig getroffen worden.

Nach seiner Abschiebung nach Marokko darf Motassadeq bis zu seinem 90. Geburtstag nicht wieder nach Deutschland einreisen. Er habe ein auf den 3. April 2064 datiertes Einreise- und Aufenthaltsverbot erhalten, hatte der Hamburger Senat auf eine Kleine Anfrage des CDU-Bürgerschaftsabgeordneten Richard Seelmaecker kürzlich erklärt.