Der Chef des Bundeskanzleramtes Peter Altmaier und die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Andrea Nahles (SPD). Foto: dpa

Bei der Einigung auf einen flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 Euro gibt es nur wenige Ausnahmen für junge Leute unter 18 Jahren, Ehrenamtliche und Langzeitarbeitslose, das teilte Arbeitsministerin Andrea Nahles am Mittwoch mit.

Bei der Einigung auf einen flächendeckenden Mindestlohn von 8,50 Euro gibt es nur wenige Ausnahmen für junge Leute unter 18 Jahren, Ehrenamtliche und Langzeitarbeitslose, das teilte Arbeitsministerin Andrea Nahles am Mittwoch mit.

Berlin - Beim geplanten gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde sind nur wenige Ausnahmen für junge Leute unter 18 Jahren, Ehrenamtliche und Langzeitarbeitslose vorgesehen. Das teilte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) mit, nachdem sie den Entwurf in die Ressortabstimmung gegeben hatte.

Demnach sind Langzeitarbeitslose für ein halbes Jahr vom Mindestlohn ausgenommen, wenn sie einen neuen Job annahmen. "Wir wollen, dass Langzeitarbeitslose keine Nachteile haben", sagte Nahles. Für sie sollen Arbeitgeber Lohnkostenzuschüsse erhalten. Teile der Union hatten auf ein höheres Startalter für den Mindestlohn als 18 Jahre gepocht. Die SPD wollte zunächst praktisch keine Ausnahmen bei ihrem Lieblingsprojekt zulassen.

Am Vorabend hatten sich Kanzlerin Angela Merkel (CDU), CSU-Chef Horst Seehofer und SPD-Chef Sigmar Gabriel zu dritt über letzte Details geeinigt. Gabriel sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Dass der Mindestlohn bald im Gesetzblatt steht, ist ein gemeinsamer Erfolg der SPD, der Gewerkschaften und auch der Union." Kein Arbeitnehmer in Deutschland werde künftig unter 8,50 Euro verdienen. "Das betrifft vier Millionen Menschen", so Gabriel.