Ein klares Bekenntnis zur Verfassung: Demonstranten zeigten dieses Transparent am Rande eines Konzerts am 3. September 2018 in Chemnitz. Foto: dpa

Ohne zeitgemäße Fortschreibung kommt auch das Grundgesetz nicht aus. Das heißt aber nicht, dass der Gesetzgeber zeitgeschmäcklerisch darin rumpfuschen darf, meint StN-Chefredakteur Christoph Reisinger.

Stuttgart. - Ob das noch mal 70 Jahre hält? Das Zeug dazu hat das Grundgesetz. Womit das Wesentlichste schon gesagt ist über dieses gesetzgeberische Meisterstück. Als Provisorium für die drei West-Besatzungszonen in Deutschland verfasst und erst 1990 mit der deutschen Einheit in Verfassungsrang aufgestiegen, überzeugt das Grundgesetz durch seine quasi zeitlose Gültig- und Wertigkeit. Und das ausdrücklich nicht nur in den ersten 20 Artikeln, die Menschenrechte sichern und die von den Verfassern einer nachträglichen Änderung entzogen wurden.